Relevanz des Jugendschutzgesetzes für junge Menschen

Lena Moses
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Wolfenbüttel

Gegenstand der quantitativ-empirischen Forschung „Zum Verbot des Alkohol- und Nikotinkonsums im Jugendschutzgesetz“ ist die Vermittlung von Wissen als auch die Herstellung von Relevanz der zugehörigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Durchführung des Projekts erfolgt in Kooperation mit dem Kommunalen Kinder- und Jugendschutz des Braunschweiger Präventionsrats. Ausgangspunkt sind, neben Sozialisationsmodellen, Forschungsbefunde, die sich der Untersuchung des Übergangs von der Jugend- in die Erwachsenenphase widmen. Die Datenerhebung erfolgte im Spätsommer 2024 in Braunschweiger Jugendzentren und richtete sich an 14- bis 17-jährige Personen. Ziel der Untersuchung ist es, zu prüfen, inwieweit die Kenntnis der Vorgaben der §§ 9 und 10 JuSchG (Wissen) das Verhalten junger Menschen beeinflusst. Im Zentrum steht das Ge- bzw. Misslingen relevanter Sozialisationsinstanzen, die Bedeutsamkeit (Relevanz) der Gesetzesvorgaben für eine Verhaltensanpassung angemessen zu kommunizieren. Erwartet wird, dass die genannten Regelungen jungen Menschen nur bedingt geläufig sind. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Projekt das Ziel, Anreize für die Verbesserung bestehender oder die Implementierung neuer präventiver Maßnahmen hervorzubringen, welche durch den kommunalen Kinder- und Jugendschutz umgesetzt werden können

verwandte Schlüsselbegriffe

Adoleszenz Alkohol Konsum Sozialisation