MIVEA und die Risikoprognose im Strafverfahren

In modernen, präventionsorientierten Strafrechtssystemen stehen Risikoprognosen an der Tagesordnung. Schließlich müssen staatliche Reaktion und Intervention auf strafbares Verhalten präventiv zweckmäßig sein und sohin das zukünftige Verhalten der individuellen Täter:innen im Blick haben. Einer entsprechenden Strafzumessungspraxis muss daher stets eine aktuelle Abwägung der relevanten Gesamtumstände im Einzelfall vorangehen. Zur Erstellung solcher Prognosen wird häufig auf statistisch-aktuarische Verfahren aus der Psychologie zurückgegriffen. Diesen Verfahren mangelt es jedoch aufgrund der zugrundeliegenden nomothetischen Forschungslogik an der geforderten Individualität, zum anderen wird auch dem Anspruch nach Aktualität mangels dynamischer Items, sowie dem nach Vollständigkeit, aufgrund der begrenzten Anzahl von Items, oft nicht entsprochen. Abhilfe kann die genuin kriminologische Methode der idealtypischen vergleichenden Einzelfallanalyse (kurz: MIVEA) schaffen, die in ihrer Ausgestaltung eben jenen Voraussetzungen der Individualität, Aktualität und Vollständigkeit gerecht wird und darüber hinaus konkrete Anknüpfungspunkte für Interventionen bietet. MIVEA kann daher als Brücke zwischen den Disziplinen dienen und bestehende disziplinäre und methodische Kluften überwinden.

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