Das Einheitliche Orientierungssystem Schule (EOS)

Hans Peter Mayer
Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e.V.
Eine Erkenntnis aus dem Amoklauf vom 11. März 2009 in Winnenden war, dass eine einheitliche Zuordnung aller Räume sowie deren Beschilderung unnötigen Zeitverlust bis zum Erreichen des gesuchten Klassenzimmers vermeiden bzw. minimieren kann. Die örtliche Polizeidienststelle (Entwerfer: EKHK Leo Keidel) entwickelte daraufhin das Einheitliche Orientierungssystem Schule (EOS) Modell Waiblingen. Die Kennzeichnung ist in erster Linie als Orientierung im Einsatzfall der Polizei bzw. des Rettungsdienstes vorgesehen und ersetzt nicht die allgemeine Beschilderung für Besucher, kann aber hierzu genutzt werden. Es besteht aus einer einfachen Farb-/ Schrift-Kombination auf blauen Schildern, die bei allen Räumen außen und innen angebracht werden. Die Nummerierung im Gebäude erfolgt grundsätzlich aufsteigend im Uhrzeigersinn.
Das Innenministerium BW empfahl bereits im Jahr 2011 den Schulträgern die landesweite Umsetzung. 2012 wurden deshalb die wesentlichen Inhalte durch die Eintragung beim Patent- und Markenamt für 10 Jahre geschützt. Im Rahmen der KKP im Rems-Murr-Kreis unterstützt der Verein die Sicherheit an Schulen.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung 2014 wurde der signifikante Zeitverlust bis zum Eintreffen am gesuchten Klassenzimmer in einer Schule ohne EOS gegenüber einer mit EOS ausgestatteten Schule nachgewiesen.
EOS wurde auch von bayrischen Schulen übernommen.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6864

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Kommunale Kriminalprävention Sicherheit an Schulen