Infostand

Das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" bietet ein therapeutisches Behandlungsangebot, das unter Wahrung der Schweigepflicht Personen adressiert, die eine pädophile Sexualstörung aufweisen und sich aus diesem Grund in therapeutische Behandlung begeben möchten. Das Netzwerk, 2005 an der Charité Universitätsmedizin Berlin ins Leben gerufen, umfasst mittlerweile elf aktive Standorte sowie zwei assoziierte Standorte. Das primäre Ziel des Netzwerks besteht in der flächendeckenden Bereitstellung spezialisierter Therapieangebote im gesamten Bundesgebiet, die im Rahmen des Modellvorhabens gemäß § 65d SGB V durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) gefördert werden.

Die angebotenen therapeutischen Interventionen beruhen auf einem integrativen Ansatz, der sowohl kognitiv-verhaltenstherapeutische als auch sexualtherapeutische Methoden umfasst. Diese Ansätze verfolgen primär das Ziel, die Verhaltenskontrolle der Betroffenen sicherzustellen und deren psychischen Leidensdruck zu mindern. Die Kombination aus Anonymität, niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeit und hochspezialisierten therapeutischen Angeboten dient der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch, indem sie Menschen mit einer entsprechenden sexuellen Präferenz die Möglichkeit bietet, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne dabei gesellschaftliche Stigmatisierung zu fürchten.
Webseite des Präventionsnetzwerks "Kein Täter werden"
(Deutsch, LINK)
Flyer Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden"
(Deutsch, PDF)
Schwerpunktheft Sexuologie "10 Jahre Präventionsnetzwerk Kein Täter werden"
(Deutsch, PDF)
Geleitwort von Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier (Initiator und Netzwerksprecher)

(Deutsch, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6839

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Pädophilie "Kein Täter werden"