„Mein Problem hier sind die Opas…“- Praxisimpuls aus Sachsen

Ulrike Geisler
B3 - Institut für Beratung, Begleitung und Bildung e.V.
Bernd Stracke
B3 - Institut für Beratung, Begleitung und Bildung e.V.

Zielgruppen zu (er)kennen und gezielt mit Maßnahmen zu erreichen, gehört zum Grundgeschäft guter Projektarbeit. Kindheit und Jugendalter werden – zu Recht – als biografische Kernphasen betrachtet, die einen besonderen Schutzstatus benötigen, in dessen Rahmen es möglich ist, demokratische Spielregeln einzuüben.
In unseren Projekten der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention beobachten wir darüber hinaus immer wieder, dass auch in eigentlich untypischen, späteren Lebensphasen Radikalisierungsprozesse stattfinden, die sich den gängigen Paradigmen und erprobten Zugängen und Interventionen entziehen. Der Praxisimpuls setzt sich daher mit Radikalisierungsprozessen in unterschiedlichen Altersstufen auseinander. Anhand der Erfahrungen aus unseren Projekten erläutern wir verschiedene Möglichkeiten, Zugänge zu sich radikalisierenden Gruppen zu schaffen und Radikalisierung in verschiedenen Lebensphasen entgegenzuwirken. Es wird zudem aufgezeigt, welche Auswirkung diese Beobachtungen und Erkenntnisse auf die politische Bildungsarbeit und die Extremismusprävention in der Praxis haben.
Seit 2015 ist das Institut B3 in der Beratung in Sachsen, insbesondere im ländlichen Raum, aktiv. Aktuell werden zwei Modellprojekte umgesetzt. Des Weiteren begleitet das Institut als Beratungsteam mit einem vielseitigen Pool an Coaches die sächsische Landesstrategie ASSKomm.
Aufzeichnung (YouTube)
(Deutsch, Video)
Recording (YouTube)
(English, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/5803

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.