Infostand

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten sowie Unterstützungsleistungen für durch derartige Taten wirtschaftlich Betroffene
Entschädigung für Betroffene des § 175 StGB/ § 151 StGB DDR

Der Bundestag stellt jährlich Finanzmittel bereit, mit denen Opfern terroristischer und extremistischer Taten eine Härteleistung zugesprochen werden kann. Die Härteleistung ist Ausdruck der Solidarität der Gemeinschaft mit den Opfern und Ausdruck der gesellschaftlichen Ächtung solcher Taten. Seit dem 1. August 2020 können auch wirtschaftlich Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten.

Seit 2017 können Personen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, eine Entschädigung beantragen; 2019 wurden die Entschädigungsmöglichkeiten auf weitere Nachteile ausgeweitet, die mit der damaligen Strafbarkeit im Zusammenhang stehen. Die Entschädigung wird aus Mitteln des Bundeshaushalts geleistet und stellt eine symbolische Anerkennung der erlittenen Beeinträchtigungen dar. Ein Anspruch auf Entschädigung kann weiterhin beim BfJ geltend gemacht werden.

Am Infostand des Bundesamts sind Informationen über Möglichkeiten und Voraussetzungen der Antragstellung sowie Antragsformulare erhältlich. Zielgruppe sind alle Stellen, die als Informationsträger und -verteiler für die Betroffenen bei der Antragstellung behilflich sein können.