Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt

Renate Schwarz-Saage
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Prävention und Intervention von häuslicher Gewalt – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Neben den beiden richtungsweisenden gesetzlichen Regelungen für Opfer häuslicher Gewalt, die "Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention) und das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) gibt es auch weitere gesetzliche Regelungen und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt, wie beispielsweise die Einrichtung kostenloser Hilfetelefone, die vertrauliche Spurensicherung, die psychosoziale Prozessbegleitung, die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm, sowie zivilrechtliche Regelungen u. v. a. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Nicht alle dieser gesetzlichen Regelungen sind bekannt und nicht in allen Fällen ist eine vertrauensvolle Unterstützung und Begleitung bei der Inanspruchnahme dieser Angebote möglich.
Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben:
Nur wenn alle staatlichen und nichtstaatlichen Kräfte bei einer bedarfsgerechten Unterstützung und Begleitung von Opfern häuslicher Gewalt zusammenwirken, können Opfer gestärkt und weitere Gewalt verhindert werden.

Zitation

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