Infostand

POLDI auf neuen Wegen für die Sicherheit von Vor- und Grundschülern

Seit 1994 ist POLDI, die Sympathiefigur der sächsischen Polizei, erfolgreich im Freistaat Sachsen im Einsatz. Bei der Einführung der verschiedenen Komponenten und Maßnahmen im Rahmen des POLDI-Programmes war es immer übergeordnetes Ziel, die avisierte Zielgruppe in ihrer Lebenswelt abzuholen, um ihnen das Erlernen sicherheitsbewusster Verhaltensweisen zu erleichtern. Dieser Logik folgend und das veränderte Mediennutzungsverhalten von Kindern berücksichtigend, wurde ein neues – ein digitales – Angebot von und mit POLDI entwickelt.

Den Kern der neuen Materialien bilden verschiedene Lehrfilme mit POLDI zu den Themen Verkehrssicherheitsarbeit und Hilfe holen. Dabei dreht es sich konkret um Situationen, die für Kinder zwischen sechs und acht Jahren im Straßenverkehr bzw. in Notfällen relevant sind. Eine weitere Komponente des neuen Angebotes bilden umfängliche begleitende Materialien. Unter Bezugnahme auf die Inhalte der Filme sind diese geeignet, das Gesehene und Gehörte mit den Kindern nachzubereiten. Unterstützend werden neben den Arbeitsblättern für die Kinder auch Informationsblätter für Pädagogen und Eltern angeboten. Die Filme, Begleitmaterialien und alle anderen Angebote rund um POLDI sind auf der neuen Internetseite - www.poldi.sachsen.de - zu finden.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/4931

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.