Infostand

Seit 1999 – mit nunmehr 20-jähriger Erfahrung – arbeitet das ERSTE Haus des Jugendrechts in Deutschland erfolgreich in einer vernetzten „Behörden-WG“ von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt unter einem Dach zusammen – mit enger Anbindung des Amtsgerichtes.

Seit Januar 2014 wurde das Haus auf den gesamten Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt mit ca. 241.000 Einwohnern (Kernbereich ca. 77.500 Einw.) erweitert.

Wir arbeiten „face to face“. Die Betreffenden kennen ihre Polizeibeamten, ihre Jugendstaatsanwälte, ihre Jugendhelfer im Strafverfahren, ihre Richter und umgekehrt. Wo der junge Mensch wohnt, in seinem Umfeld, vor Ort, wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und verhandelt.

Einheitliche Zuständigkeiten, das Wohnortprinzip, feste Ansprechpartner und paralleles, abgestimmtes und zeitnahes Handeln schaffen Transparenz gegenüber den Tätern und vor allem auch gegenüber den Opfern. Ein individueller Maßanzug für die momentane Lebenssituation des jungen Menschen kann angepasst werden. Die Verfahrenslaufzeiten wurden mehr als halbiert.

Die enge Kooperation mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die zielgerichteten Projekte runden das Konzept ab.

Landes- und bundesweit wurden nach dem Stuttgarter Vorbild bereits über 20 weitere Häuser des Jugendrechts (unter der Bezeichnung „Jugendstation“ in Thüringen) eingerichtet.

verwandte Schlüsselbegriffe

Gewaltprävention Opferschutz Kooperationsbeziehungen