Evaluationskriterien in der Islamismusprävention

In dem neun-Punkte-Plan der Bundeskanzlerin von 2016 wurde auf die Notwendigkeit verstärkter Forschung im Bereich Radikalisierung hingewiesen und unter Anderem das Ziel der „Qualitätssicherung und Weiterentwicklung präventiver und demokratiefördernder Maßnahmen und Strukturen durch kontinuierliche und kritische Evaluation“ formuliert. Vor diesem Hintergrund werden am NZK Kriterien entwickelt, die in der Evaluation von Projekten im Bereich selektive und indizierte Islamismusprävention zur Anwendung kommen sollen. Basierend auf einem partizipativen Ansatz zur Erhöhung der Akzeptanz des Kriterienkatalogs wurden 11 Fokusgruppen und Experteninterviews durchgeführt. Dies sollte gewährleisten, dass das Verständnis von Radikalisierung von Akteuren mit sehr unterschiedlichen Hintergründen abgebildet wird. Die qualitative Auswertung der Transkripte resultierte in 88 möglichen Indikatoren von Hinwendungsprozessen zum Islamismus. Die Auswahl der Merkmale, die in den finalen Kriterienkatalog aufgenommen werden, geschieht anhand von weiteren Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen aus der selektiven und indizierten Prävention sowie unter Berücksichtigung der Literatur. Die Reliabilität der Kriterien wird zurzeit mittels einer Interrater-Agreement-Studie getestet. Die Fertigstellung des Instruments ist bis Ende Mai 2019 geplant.