Psychosoziale Prozessbegleitung für MigrantInnen

Tina Neubauer
PräventSozial gGmbH
Claudia Robbe
Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.

Zum 1. Januar 2017 trat nach dem 3. Opferrechtsreformgesetz von 2015 das neue Gesetz rund um die Psychosoziale Prozessbegleitung in Kraft (§ 406g StPO und PsychPbG).
Deutschlandweit haben weitergebildete Psychosoziale Prozessbegleitpersonen, aber auch Polizei, Gerichte und RechtsanwältInnen erste Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung gemacht:
• Wie kommen schutzbedürftige Verletzte in der Praxis zur Psychosozialen Prozessbegleitung?
• Wie funktionieren Beiordnungen bereits im Ermittlungsverfahren?
• Welche Anforderungen in Bezug auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten verlangen die Gerichte für eine Beiordnung?
Der Vortrag blickt zurück auf das erste Jahr mit dem Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Insbesondere sollen Erfahrungen bei Verletzten mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt gestellt werden. Was bedeutetet es für eine qualifizierte Psychosoziale Prozessbegleitung mit Verletzten über ihre Sorgen und Ängste, Rechte und Abläufe in Gerichtsverfahren über Dolmetscher kommunizieren zu müssen? Welche besonderen Erfordernisse gibt es bei Verfahren wegen Menschenhandel und wie kann der Sorge um Konsequenzen und Gefahren auch für die Familie im Herkunftsland begegnet werden? Sexualisierte Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften, besonders gegen Mädchen, stellen für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar.
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(Deutsch, PDF)

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Opferschutz Gericht Menschenhandel Opferrechte Psychosoziale Prozeßbegleitung