Evaluation des Arrestes nach § 16a JGG - Ausgewählte Ergebnisse

Prof. Dr. Dirk Baier
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mit dem „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ vom 04.09.2012 wurden unter anderem das bislang in § 8 II JGG a.F. enthaltene „Koppelungsverbot“ von Jugendarrest und Jugendstrafe aufgehoben und der Arrest nach § 16a JGG - der sog. Warnschussarrest - eingeführt. § 16a JGG ist zum 07.03.2013 in Kraft getreten. Die neue Sanktionsform wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen in Kooperation mit der Universität Kassel umfassend evaluiert. Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse auf der Basis einer Aktenanalyse, einer Pratikerbefragung sowie der Analyse amtlicher Daten.