Infostand

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Der BDK vertritt kompetent und ausschließlich die beruflichen und sozialen Belange aller Angehörigen der Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigter, Beamte wie Tarifbeschäftigte, und setzt sich für die wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder ein.
Der BDK zählt bereits heute die überwiegende Mehrheit aller Kriminalbeamtinnen und -beamten zu seinen Mitgliedern.
Der BDK strebt zu den Trägern politischer Verantwortung, zu anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie zu den Medien ein den gemeinsamen Interessen dienendes Verhältnis an.
Durch das Wirken im politischen Raum, in der Öffentlichkeit und in der polizeilichen Organisation - so hat es der BDK in seinem Grundsatzprogramm festgeschrieben - leistet er seinen Beitrag zur Entwicklung einer praxisnahen, realistischen und fortschrittlichen Kriminalitätskontrolle.

verwandte Schlüsselbegriffe

Polizei Gewerkschaft Kriminalpolizei BDK