Offener Vollzug

Dr. Susann Prätor
Kriminologischer Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges

Die Unterbringung im offenen Vollzug wird von Fachkräften vielfach als ideale Form des Übergangs vom geschlossenen Vollzug in Freiheit benannt, da hierdurch eine schrittweise Annäherung an das Leben in Freiheit erfolgt. Der offene Vollzug kann folglich als Erprobungsraum sozialer Regeln ein Baustein sein, um Gefangene gemäß dem Vollzugsziel zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vorbereitung auf das Leben in Freiheit steht auf der anderen Seite der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten als weiteres Vollzugsziel gegenüber, was die Entscheidung für oder gegen eine Unterbringung im offenen Vollzug schwierig gestaltet. Bundesweit war zum Stichtag 31.03.2014 gerade einmal jeder sechste Gefangene im offenen Vollzug untergebracht. Im Rahmen des Vortrages soll beleuchtet werden, wie sich die Bedeutung des offenen Vollzuges als Maßnahme zur Resozialisierung von Strafgefangenen im Zeitverlauf entwickelt hat und welche Merkmale die im offenen Vollzug Untergebrachten aufweisen. Ferner soll kritisch diskutiert werden, welche Rolle der offene Vollzug künftig spielen sollte.
Autoren: Susann Prätor, Stefan Suhling

verwandte Schlüsselbegriffe

Resozialisierung offener Vollzug