Abwenden von Ersatzfreiheitsstrafe lohnt sich!

Jörg Reuschling
Haftentlassenenhilfe e.V.

Wir sind Träger von drei der fünf in Hessen situierten Projekten zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS), die bei den Staatsanwaltschaften (StA) Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden angesiedelt sind.
Unser Angebot stellt eine alternative Möglichkeit des Umgangs mit Geldstrafen dar und soll jene Menschen erreichen, die aufgrund prekärer Lebensumstände nicht (mehr) in der Lage sind, dem formalen Ablauf der Geldstrafentilgung gerecht zu werden und deswegen von der Vollstreckung der EFS bedroht sind. Bevor es zu der Vollstreckung kommt, gehen wir auf diese Menschen zu und beraten Sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten des Umgangs mit der Geldstrafe, kommunizieren diese mit den jeweiligen Rechtspflegern der StA und geben die notwendige Hilfestellung bei der Umsetzung. Das Vorgehen ist für alle Beteiligten transparent und im besten Sinne gewinnorientiert (Die Kosteneinsparung für Justiz in 2014 betrug über 2 Mio Euro).
Für Klientel, die im Rahmen der Gemeinnützigen Arbeit (GA) positive Erfahrungen mit Arbeit und Beschäftigung sammeln und anfangen, Veränderungsbereitschaft und Ideen für Beschäftigung zu entwickeln, bedarf es einer Weiterentwicklung des Projekts. Diese soll eine weitergehende Beschäftigung ermöglichen, damit sie nicht nach Ableistung der GA wieder zurückgeworfen werden in die bekannte und in jeder Hinsicht unproduktive Motivlage der Absichtslosigkeit.