Datenschutz bei notwendigen Veröffentlichungen privater Daten mit Beispielen aus dem Gesundheits- und Energiebereich

Stephan Kessler
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Mit zunehmender Menge an Daten die über einzelne Personen erhoben und gespeichert werden steigt das Risiko des Missbrauchs. Populär sind Fälle bei denen Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken z.B. zum Cyber Mobbing verwendet werden. Solche Fälle entstehen aber meist durch Unachtsamkeit oder Unkenntnis bei der Veröffentlichung. In anderen Szenarien besteht jedoch ein großes allgemeines Interesse persönliche Daten zu veröffentlichen. Das steht aber im Widerspruch zur Wahrung der Privatheit einzelner.

Ein Beispiel dafür sind Gesundheitsdaten, die zur medizinischen Forschung verwendet werden können, aber natürlich ex-Definition personenbezogen sein müssen. Ähnlich bei zeitlich hochaufgelösten Energieverbrauchsdaten intelligenter Stromzähler (Smart Metern): Diese Daten lassen detaillierte Rückschlüsse auf Aktivitäten in Privathaushalten zu. Gleichzeitig dient eine Veröffentlichung der Weiterentwicklung des Stromnetz der Zukunft (Smart Grid) und damit der Reduktion des CO2 Ausstoßes der Energieerzeugung. Beide Anwendungen sind von hohem allgemeinen Interesse. Triviale Anonymisierungen, wie das Entfernen von Namen, reichen dabei nicht aus.

In diesem Vortrag erkläre ich Chancen und Risiken der Veröffentlichung dieser Art von Daten und zeige Wege aus der aktuellen Forschung zur Prävention von Eingriffen in die Privatheit bei gleichzeitiger Veröffentlichung.
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/2829

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Datenschutz