Ehrenamtliche Bewährungshilfe bei Neustart

Tina Riede
NEUSTART gGmbH

Bewährungshilfe dient der Resozialisierung straffälliger Menschen(Täter) und wird vom Gericht statt des Vollzugs oder zur Verkürzung einer Freiheitsstrafe(Gefängnis) angeordnet. Sie ist eine Maßnahme zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen und hilft, Kriminalität zu vermeiden und die Sicherheit in unserer Gesellschaft zu erhöhen.

Bewährungshilfe bei Neustart wird nicht nur durch hauptamtliche Sozialarbeiter durchgeführt, sondern, wie auch gesetztlich vorgesehen, von ehrenamtlichen Bewährungshelfern. Diese tragen damit ganz wesentlich dazu dabei, straffällige Menschen zu resozialisieren und leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Prävention vor neuen Straftaten.

Der Projektspot soll über das Ehrenamt bei Neustart informieren, die gesellschaftsrelevanten Aspekte aufzeigen und zur Diskussion anregen.

verwandte Schlüsselbegriffe

Bewährungshilfe / Gerichtshilfe / Täter-