Härteleistungen des Bundes für Opfer extremistischer Übergriffe

Der Deutsche Bundestag stellt jährlich Finanzmittel bereit, mit denen Opfern extremistischer Übergriffe eine Härteleistung als Soforthilfe zugesprochen werden kann. Diese Härteleistung kann den Opfern in vielen Fällen kurzfristig Erleichterung verschaffen. Sie ist Ausdruck der Solidarität der Gemeinschaft mit den Opfern sowie der gesellschaftlichen Ächtung solcher Taten. Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Härteleistungen ist das Bundesamt für Justiz in Bonn. Am Informationsstand des Bundesamtes erhalten Sie Informationen über Möglichkeiten und Voraussetzungen der Antragstellung, Antragsformulare, Merkblätter und Informationsflyer. Zielgruppe sind primär alle Stellen, die als Informationsträger und -verteiler Opfern bei der Antragstellung behilflich sein können. Hierzu gehören insbesondere die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Opferberatungsstellen, Opferverbände, Integrations-, Migrations- sowie Präventionseinrichtungen, aber auch Sozialdienste, Rettungs- und Hilfsdienste, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen.

Zitation

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