Kölner Haus des Jugendrechts - Zielgruppenbestimmung

Wolfgang Wendelmann
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Kölner Haus des Jugendrechts ist seit Juni 2009 im Wirkbetrieb. Vertreten in der gemeinsamen Liegenschaft sind als Kooperationspartner die Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln, ein Kriminalkommissariat des Polizeipräsidiums Köln und zwei Jugendstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln.

Die gemeinsame Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende, die strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten sind, in der Regel eine Kumulation sozialer Problemlagen/Risikofaktoren aufweisen und bei denen in Folge dessen eine hohe Wahrscheinlichkeit erneuter Delinquenz prognostiziert wird. Die Festlegung der Zielgruppe erfolgt gleichberechtigt durch alle Kooperatiospartner.
Die abgestimmte und aufgabentreue Zusammenarbeit hat zum Ziel, die Strafverfahren zu beschleunigen, die "kriminellen Karrieren" zu beenden und die sozialen Problemlagen positiv zu verändern.

Im Projektspot zum Kölner Haus des Jugendrechts werden die Auswahlkriterien sowie die Mechanismen zur Zielgruppenbestimmung vorgestellt.
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