Infostand

Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (RfK)

Der Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (RfK) wurde im Oktober 1990 eingerichtet. Damit wurde nach ausländischem Vorbild eine Institution geschaffen, die in ihrer Arbeit die entscheidenden Aspekte wirkungsvoller Kriminalitätsverhütung fokussiert:
die Reduzierung von Ursachen der Kriminalität und
die Einbeziehung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen und Institutionen weit über Polizei und Justiz hinaus
Aufgaben des Rates auf Landesebene sind
die Einrichtung interdisziplinär und ressortübergreifend zusammengesetzter Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Vorschlägen und Konzepten zur Verhütung von Kriminalität für die Landesregierung sowie
das Initiieren kommunaler Räte für Kriminalitätsverhütung, um gesamtgesellschaftliche Aktivitäten zur Verhütung von Kriminalität vor Ort zu bündeln und in kommunale Politik einfließen zu lassen.
Die wichtige Aufgabe der Politikberatung spiegelt sich insbesondere auch in den kriminalpräventiven Konzepten wider, die von den Arbeitsgruppen des Landesrates konzipiert worden sind (siehe http://www.kriminalpraevention-sh.de).
Seit dem 1. Januar 2009 gehört die „Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus“ mit dem Mobilen Beratungsteam zum Rat für Kriminalitätsverhütung (RfK). Das Mobile Beratungsteam Schleswig-Holstein ist ein aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ bezahltes Projekt der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung und der freien Träger „Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V.“ sowie „Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V.“ (siehe http://www.beranet-sh.de).

verwandte Schlüsselbegriffe

Kriminalprävention Rechtsextremismusprävention Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtse Kriminalitätsverhütung