Zum Selbstverständnis von Opferanwälten: Mittendrin statt nur dabei

Jens Markus Rabe
PräventSozial gemeinnützige GmbH

In den letzten Jahren hat sich die Gesetzgebung im Bereich des Opferschutzes im Strafverfahren, aber auch zivilrechtlich kontinuierlich weiterentwickelt. Dadurch stehen Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung neue Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie ihre Mandantinnen und Mandanten bestmöglich schützen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können.
Die Vertretung von Opfern erfordert besondere Sensibilität und andere Vorgehensweisen wie in der Tätigkeit als Strafverteidiger. Häufig sind die neuen gesetzlichen Grundlagen bei Gerichten noch nicht oder nur wenig erprobt. Durch die Kenntnis und praktische Umsetzung von Opferschutznormen spezialisieren sich Opferanwälte zunehmend.
Hinzu kommt fallübergreifend die Vernetzung mit dem psychosozialen Helfersystem, besonders mit der Zeugen- oder Prozessbegleitung, die Teilnahme an interdisziplinären Runden Tischen und Fachtagungen.
Da die Medienberichterstattung für viele Opfer von Straftaten zu Stigmatisierungen und zusätzlichen Belastungen führen kann, ist auch in diesem Gebiet eine Professionalisierung des Opferanwalts hilf-reich.
Besonders beim Thema Gewalt- und Sexualstraftaten unter oder gegen Jugendliche, aber auch gegen Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder mit Behinderungen hat es einen wesentlichen Einfluss auf das Gerichtsverfahren und seine Bewältigung, wenn der Opferanwalt kompetent auftritt.

verwandte Schlüsselbegriffe

Opferschutz Opferrechte