28.05.2015
Vom Justizministerium NRW geförderte zentrale Beratungsstellen präsentieren sich auf dem 20. Deutschen Präventionstag in Frankfurt am Main

AACHEN/MÜNSTER./FRANKFURT Am 8. und 9. Juni findet in Frankfurt am Main der 20. Deutsche Präventionstag statt. Ministerpräsident Volker Bouffier, Schirmherr der Veranstaltung, wird den Kongress am 8. Juni zusammen mit Peter Feldmann, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, und Erich Marks, Geschäftsführer des Deutschen Präventionstages, im Congress Center der Messe eröffnen. Auch Asli Bayram und Sebastian Rode, Botschafter des Landespräventionsrats Hessen, haben sich angekündigt.

Der Deutsche Präventionstag ist der größte europäische Kongress speziell für das Arbeitsgebiet der Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche.
Schwerpunkt des diesjährigen Kongresses ist das Thema „Prävention rechnet sich. Zur Ökonomie der Kriminalprävention“.

Die Zentralen Beratungsstellen NRW sind mit einem eigenen Stand
bei dem Kongress vertreten und präsentieren ihre Arbeit.

Der Förderbereich der „Zentralen Beratungsstellen“ existiert seit dem Jahr 1981. Er wurde geschaffen, um in Nordrhein- Westfalen ein bedarfsgerechtes Angebot für Inhaftierte, Haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen und ihren Angehörigen aufzubauen.
Der Personenkreis für dieses Beratungsangebot, ist in der Regel in hohem Umfang von Wohnungslosigkeit bedroht, hat Probleme auf dem ersten Arbeitsmarkt und ist vielfach von Überschuldung betroffen, ist – auch wegen des Delikts und/oder langer Haftzeiten - ohne tragfähige soziale Bindungen. Haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen sind häufig suchtkrank, haben Probleme mit eigenem Geld auskömmlich  zu wirtschaften und sind deshalb schwieriger sozial zu integrieren. Zudem verlernen die Menschen in der Haft häufig, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstständig zu regeln.
Die Schaffung eines sozialen Empfangsraums hat in der Entlassungsvorbereitung höchste Priorität. Deshalb ist es wichtig, bereits weit vor der Entlassung im Rahmen der  vollzuglichen  Planungen den Empfangsraum vorzubereiten. Hier gilt es, über Jahre hinweg aufgebaute Vernetzungsstrukturen zwischen allen an der Entlassungsvorbereitung Beteiligten effektiv zu nutzen.
Durch die Förderung der „Zentralen Beratungsstellen“ ist es gelungen, das Übergangsmanagement in der Straffälligenhilfe bei Inhaftierung oder bei Haftentlassung entschieden zu verbessern,  vielfach Inhaftierungen zu vermeiden und Angehörige in notwendigem Umfang zu beraten und zu unterstützen.
Untersuchungen belegen, dass die Rückfallquote von Straftätern gerade in den ersten Monaten nach Haftentlassung eklatant hoch ist. Eine gut vorbereitete Entlassung begünstigt den Wirkungsgrad der Integration und senkt das Rückfallrisiko.

Die  Arbeit mit Straftätern und Entlassenen, die sich und andere gefährdet haben, liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse und dient nicht nur der allgemeinen Sicherheit, sondern schützt auch (und gerade) potenzielle Opfer.

Die Arbeit der Beratungsstellen trägt zum Integrationserfolg  der Entlassenen und zum aktiven Opferschutz einen wesentlichen  Anteil bei.
Die „Zentralen Beratungsstellen“ haben in den Jahren der Förderung Qualitätsstandards eingeführt, die von allen Trägern eingehalten, an  die jeweilige Beratungsstelle angepasst und weiterentwickelt werden. Bei den Zentralen Beratungsstellen für Straffällige und deren Bezugspersonen sind dies u.a.:

  • Offene Sprechstunden  in der Beratungsstellen
  • Individuelle Terminvereinbarung in der Beratungsstelle für Betroffene und Angehörige
  • Regelmäßige  Sprechstunden in den JVA‘en in NRW
  • Individuelle Besuche in der JVA auf Anfrage
  • Übergangsmanagement für Suchtkranke in Justizvollzugsanstalten in NRW
  • Vermittlung ehrenamtlicher Betreuung
  • Hafturlauberzimmer
  • Individuelle Entlassungsbegleitung
  • Übergangswohnraum
  • Postalische Erreichbarkeit für Haftentlassene
  • Angehörigengruppen
  • Einzelgespräche für Angehörige
  • Onlineberatung

Inhalte der Beratung und Begleitung beziehen sich auf die Entlassungsvorbereitung allgemein, auf  Hilfen zur Erlangung vorzeitiger Entlassung, Haftvermeidung, Hilfen im Zugang zur Rechtsberatung, zu Kontakten mit Justizbehörden und Fachdiensten der Justiz. Es werden Hilfen zu ausländerrechtlichen Fragen und zum Training von Alltagskompetenzen geboten. Es erfolgt Unterstützung zum Wohnraumerhalt, zur Wohnraumbeschaffung und bei der Suche nach einer geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Ein weiterer  Bereich ist die Rückfallprophylaxe bei Suchtkranken, die Vermittlung in Substitution oder andere geeignete Maßnahmen der Suchthilfe. Darüber hinaus arbeiten die Beratungsstellen in einem großen Netzwerk sozialer Einrichtungen überregional, tauschen dort Informationen aus, vermitteln, beraten  und begleiten.

Durch ihre Arbeit im Bereich der Haftvermeidung und der vorzeitigen Entlassung ersparen die Zentralen Beratungsstellen der Justiz Kosten, die weit über das hinausgehen, was ihnen die Justiz an Zuwendungen gewährt.

Nähere Informationen über die Arbeit der einzelnen Beratungsstellen finden Sie unter www.sha-aachen.de www.asth-bielefeld.de www.kreis74.de www.skm-bielefeld.de www.diakonie-fuer-bielefeld.de www.skf-bielefeld.de awo-gelsenkirchen.de www.chance-muenster.de www.hagen.de www.awo-ha-mk.de www.awo-duesseldorf.de www.parisozial-essen.de und unter www.praeventionstag.de.

Selbstverständlich können Sie auch persönlich in Frankfurt dabei sein und über den 20. Deutschen Präventionstag und das Projekt „Zentrale Beratungsstellen NRW“  berichten. Bitte akkreditieren Sie sich unter www.praeventionstag.de. Wir freuen uns auf Sie!