Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzt sich für einen Rechtsrahmen ein, der viele Freiheiten lässt und zugleich einen verlässlichen Schutz in allen Lebensbereichen gewährleistet. Straftaten sollen gar nicht erst begangen werden. Aber die Furcht vor Straftaten darf auch nicht zu einer übermäßigen Beschneidung der Grundwerte unserer Gesellschaft führen, die neues Unrecht schafft. Prävention, Opferschutz und Repression sollen sich wirkungsvoll ergänzen.

Das BMJV arbeitet eng mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) zusammen und fördert durch regelmäßige Zuwendungen u. a. Projekte zur Verbesserung des Wissenstransfers von Erkenntnissen aus der Forschung in die praktische Präventionsarbeit. Durch diese Vernetzungsinitiativen zwischen Wissenschaft und Praxis wird ein wichtiger Beitrag zur Evidenzbasierung der Präventionsarbeit geleistet.

Das BMJV engagiert sich nicht nur auf nationaler Ebene für die Prävention. Das BMJV und das Bundesministerium des Innern sind die Nationalen Repräsentanten im Europäische Netz für Kriminalprävention (European Crime Prevention Network – EUCPN). Das EUCPN widmet sich der Prävention sämtlicher Kriminalitätsbereiche, wobei es das Ziel verfolgt, die verschiedenen kriminalpräventiven Ansätze auf EU-Ebene weiterzuentwickeln. Dazu werden Informationen über bestehende Maßnahmen und bewährte Praktiken der Kriminalprävention gesammelt, analysiert und allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

Auf internationaler Ebene ist das BMJV als gewähltes Mitglied in der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafjustiz (Commission on Crime Prevention and Criminal Justice – CCPCJ) vertreten. Die Verbrechensverhütungskommission fungiert als wichtigstes politisches Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Kriminalprävention und Strafjustiz und ist zudem das Vorbereitungsgremium für die im 5-jährigen Turnus stattfindenden „Verbrechensverhütungskongresse“ der Vereinten Nationen. Der internationale UN Crime Congress findet seit 1955 in unterschiedlichen internationalen Austragungsorten statt, der nächste Kongress wird 2026 in Abu Dhabi abgehalten.

Verhütung von Straftaten ist der beste Opferschutz – aber nicht immer können Straftaten verhindert werden. Opfer von Gewalt und Straftaten verdienen besondere Unterstützung. Wegen der Vielzahl an Hilfsangeboten kann es im Einzelfall schwierig sein, eine passende Anlaufstelle zu finden. Als zentrales Informationsangebot hat das BMJV daher die bundesweite Opferschutzplattform www.hilfe-info.de geschaffen. Diese beinhaltet Informationen zu den opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat, u. a. zum Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens, zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten sowie zu finanziellen, praktischen, psychologischen und rechtsmedizinischen Unterstützungsleistungen.

Daneben organisiert der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland mit Unterstützung einer Geschäftsstelle im BMJV regelmäßig stattfindende Fachgespräche des Bundes mit den Zentralen Opferhilfestrukturen der Länder. Der länderübergreifende Erfahrungsaustausch und die Vernetzung untereinander dienen dem Ziel einer bestmöglichen Opferunterstützung.

Schließlich fördert das BMJV durch regelmäßige Zuwendungen den DBH-Fachverband, der im Bereich der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe auch einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention leistet.

Webseite: www.bmjv.de

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