
Expertenrat stellt trotz unterschätzter Emissionen in Projektionsdaten keine Budgetüberschreitung bis 2030 fest
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Gemäß den diesjährigen Projektionsdaten würde das im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsbudget für die Jahre 2021 bis 2030 mit einem Puffer von 81 Mt CO2-Äq. eingehalten werden. In seiner Prüfung der Daten gelangt der Expertenrat zum Ergebnis, dass die Projektionsdaten die Emissionsmengen bis 2030 tendenziell unterschätzen. Das Maß der Unterschätzung liegt nach Einschätzung des Expertenrats aber etwa in der Größenordnung des in den Projektionsdaten 2025 ausgewiesenen Puffers. Vor dem Hintergrund der gegebenen Unsicherheiten stellt der Expertenrat im Sinne seines Auftrags fest, dass die Summe der Treibhausgasemissionen der Jahre 2021 bis 2030 die entsprechende nach Klimaschutzgesetz zulässige Menge weder über- noch unterschreitet. Somit liegt keine zweite Überschreitung im Sinne von § 8 Absatz 1 KSG vor und der Auslösemechanismus zur Nachsteuerung kommt nicht zur Anwendung.
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