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Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge
(hib/STO) Bei politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge sind im ersten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung 21 Menschen verletzt worden, darunter ein Kind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/146) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/25) ferner darlegt, lagen ihr zum Stichtag 31. März 2025 vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu 249 politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften - darunter 27 Gewaltdelikte - im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende März 2025 vor. Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 30 politisch motivierten Straftaten im ersten Quartal 2025 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war; in drei Fällen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt.
Zahl der Gefährder am Ende vergangenen Jahres
(hib/STO) Über die Zahl sogenannter Gefährder in den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) Ende vergangenen Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/126) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/59). Danach waren mit Stand vom 31. Dezember 2024 im Phänomenbereich PMK -Religiöse Ideologie- 471 Personen (2023: 501) als Gefährder eingestuft und im Phänomenbereich PMK -Ausländische Ideologie- 13 Personen (2023: 22). Im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität waren den Angaben zufolge zum Jahreswechsel 75 Personen als Gefährder (2023: 72) registriert und in dem der politisch links motivierten Kriminalität zwölf Personen (2023: neun). Die Zahl der Gefährder im Phänomenbereich PMK -Sonstige Zuordnung- lag laut Vorlage am 31. Dezember 2024 bei 19 Personen (2023: 14).
Gewaltdelikte unter Einsatz eines Messers im Jahre 2023
(hib/STO) Unterschiedliche Zahlenangaben zu Gewaltdelikten unter Einsatz eines Messers im Jahr 2023 erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/178) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/99). Danach erfolgte eine frühere Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage „entlang der konkreten Fragestellung und beinhaltet unter anderem die statistischen Daten zu sämtlichen der Bundespolizei bekannt gewordenen Gewaltdelikten unter Einsatz eines Messers (777 Gewaltdelikte unter Einsatz eines Messers im Jahr 2023)“. Die Fallzahlen im Jahresbericht der Bundespolizei für das Jahr 2023 hingegen beziehen sich laut Bundesregierung entsprechend der vorangestellten Überschrift „Delikte auf Bahnanlagen und in Zügen“ allein auf den Phänomenbereich der Gewaltdelikte unter Einsatz eines Messers auf Bahnanlagen und in Zügen (555 Delikte).
Regierung: Armutsrisikoquote kann Armut nicht messen
(hib/CHE) Armut ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen, das sich einer eindeutigen und einfachen Messung entzieht. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14826) auf eine Kleine Anfrage (20/14509) der Gruppe Die Linke. Oft werde in der Diskussion um das Ausmaß von Armut die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ) herangezogen. Diese messe den Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb von 60 Prozent des mit der neuen OECD-Skala gewichteten Medianeinkommens (sogenannte Armutsrisikoschwelle). „Die ARQ misst aber keine Armut, sondern ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert insbesondere keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt unter anderem von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50, 60 oder 70 Prozent des mittleren Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen“, schreibt die Regierung weiter. Sie verweist außerdem darauf, dass aktuelle Daten zur Einkommens- und Vermögensverteilung voraussichtlich im Sommer 2025 mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Verfügung gestellt werden.
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