18.06.2013

Fünfter Bericht der KJM zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Weitere News
zu dem Thema

Am 12.06.2013 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) den 5. Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) für den Berichtszeitraum März 2011 bis Februar 2013 veröffentlicht.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de