09.11.2019

Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik 2018

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Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat am 01.11.2019 die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik 2018 veröffentlicht. Danach war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden insgesamt rund 550 300 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 77,3 % aller Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 102 700 Personen (14,4 %) entschieden. 

Bei weiteren rund 9 200 Personen (1,3 %) wurde eine Jugendstrafe und somit die schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Weit häufiger griffen die Gerichte zu weniger schweren Sanktionen des Jugendstrafrechts: Bei rund 42 400 Personen (5,9 %) verhängten sie Zuchtmittel, bei den übrigen rund 7 700 Personen (1,1 %) Erziehungsmaßregeln.  Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den Vordergrund und bietet dafür ein gegenüber dem allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem. Zuchtmittel können von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Bei Straftaten Heran­wachsender, die zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewandt wird.

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