14.01.2017

Aktuelle Interessensbekundungsverfahren des Bundesfamilienministeriums

Weitere News
zu dem Thema

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat Anfang Januar 2017 zwei neue Interessenbekundungsverfahren gestartet:

  1. Das Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von bundesweit 75 Koordinationsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. 
    Die im Juni 2016 vom BMFSFJ und UNICEF gemeinsam ins Leben gerufene Bundesinitiative zum "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlings­unterkünften", mit der zunächst 25 Flüchtlingsunterkünfte durch Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert wurden, wird um 75 Projekte erweitert. Hierzu können sich freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft bis zum 10. Februar 2017 am Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Auf der Website www.gewaltschutz-gu.de finden sich weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren. 

  2. Das Interessensbekundungsverfahren Elternbegleitung für eine gelungene Integration von Flüchtlingsfamilien. 
    Das vom BMFSFJ geförderte Bundesmodellprogramm "Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" soll Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter ab Frühjahr 2017 dabei unterstützen. Das Interessen­bekundungsverfahren hat begonnen. Mit dem Modellprogramm sollen die Angebote der Elternbegleitung ausgeweitet und gut mit anderen Unterstützungsangeboten in der Kommune verknüpft werden. Freie oder öffentliche Träger können sich bewerben, die in der flüchtlingsbezogenen Elternbegleitung in Einrichtungen der Kinder- Jugend- und Familienhilfe und in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind. Details zum Interessenbekundungs-verfahren gibt es im Infoblatt und auf elternchance.de. Das Bundesprogramm soll nach Auswahl der Projektträger im April 2017 starten und bis Dezember 2020 laufen.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de