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Prävention und Aufklärung bei Gewalt gegen Frauen
(hib/CHE) Die Bundesregierung betont die besondere Rolle von Prävention und Aufklärung beim Thema Gewalt gegen Frauen. In einer Antwort (21/8003) auf eine Kleine Anfrage (21/7738) der Fraktion Die Linke listet sie darüber hinaus auf, welche Gesetzesprojekte und andere Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen beziehungsweise Gewaltopfer besser zu unterstützen. Unter anderem verweist die Regierung auf zwei Förderrichtlinien mit einem Gesamtvolumen von bis zu zehn Millionen Euro, die das Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2026 veröffentlicht hat. Mit der Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ sollen demnach Projekte gefördert werden, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen. Die Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“ dient gezielt dem Aufbau wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen in der Versorgungsforschung für Frauen. „In beiden Förderrichtlinien wird die 'Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind' als besonders förderwürdiges Thema benannt. Derzeit erfolgt die Auswahl der Projekte unter Einbezug externer Expertise“, heißt es in der Antwort weiter.
Schwierige Datenlage bei Genitalverstümmelung
(hib/CHE) Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/7947) auf eine Kleine Anfrage (21/7720) der Fraktion Die Linke, mit welchen Maßnahmen von Genitalverstümmelung (FGM/C) bedrohte oder davon schon betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland unterstützt werden. Zwar gebe es zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, schwierig sei jedoch die Datenlage, schreibt die Regierung. Da es sich bei FGM/C um ein Dunkelfeld handele, das nicht umfassend erhellt werden könne, stehe die Regierung im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und vergleiche deren Berechnungen beziehungsweise diskutiere methodische Unterschiede. „Aktuell läuft zudem ein Konsultationsprozess der EIGE (European Institute for Gender Equality) zur Weiterentwicklung der Risikoermittlung für von FGM/C gefährdete Mädchen und junge Frauen, an der sich das Bundesfamilienministerium beteiligt hat. Sobald ein weiterentwickelter Bezugsrahmen vorliegt, kann die Überarbeitung der Methodik geprüft werden.“ Außerdem fördere das Ministerium aktuell das Forschungsprojekt „Stark gegen FGM/C - Bundesweite Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur FGM/C-Schulungslandschaft“ (Laufzeit: August 2026 - Dezember 2026, Fördervolumen:134.216,00 Euro, Träger: Plan International Deutschland e. V. und TERRE DES FEMMES). Aussagen zu eventuellen Forschungslücken könnten aber erst zum Projektende abgeleitet werden, heißt es weiter in der Antwort.
Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz
(hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf im Rahmen der Altersfreigabe im Jugendschutzgesetz, da die Vorschriften jeweils einen anhand der Risiken der jeweiligen Verbreitungswege differenzierten und angemessenen Kinder- und Jugendschutz vorsehen. Das betont sie in einer Antwort (21/7946) auf eine Kleine Anfrage (21/7721) der AfD-Fraktion. Die Regierung führt weiter aus, dass keine abweichenden Prüfergebnisse im Kino- und Heimkinobereich für den Film „Citizen Vigilante“ vorlägen. Nicht die inhaltliche Bewertung divergiere, sondern die gesetzliche Rechtsfolge, die sich an das jeweilige Prüfergebnis im Hinblick auf die Freigabe und Kennzeichnung eines Films anschließt. „Filme können für die Kinovorführung freigegeben und gekennzeichnet werden, auch wenn sie einfach jugendgefährdend sein können. Die Freigabe und Kennzeichnung des Films für die Bildträger oder Home-Entertainment-Auswertung muss in diesen Fällen jedoch unterbleiben. Die Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind jeweils zu dem Ergebnis gekommen, dass eine einfache Jugendgefährdung für den Film 'Citizen Vigilante' nicht auszuschließen sei“, heißt es in der Antwort.
Stärkung der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung
(hib/STO) Die Stärkung der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7929) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7707). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurde zu dieser Stärkung mit Beschluss des NIS2-Umsetzungsgesetzes „die Rolle des Koordinators für Informationssicherheit (Chief Information Security Officer des Bundes (CISO Bund), ausgeübt durch die Präsidentin des BSI) eingeführt“ und eine neue Governance-Struktur für die Informationssicherheit des Bundes festgelegt. „Das Programm CyberGovSecure wurde in diesem Jahr als ressortübergreifendes Programm konzipiert, das zentral durch die CISO Bund unter Einbeziehung der Ressorts gesteuert wird“, heißt es in der Antwort weiter. Dieses Programm sei ein Beitrag für den Schutz und die digitale Wehrhaftigkeit Deutschlands und stelle eine gemeinsame prioritäre Aufgabe aller Ressorts dar.
Geteiltes Echo zur Stärkung digitaler Ermittlungsbedürfnisse
(hib/FLA) Von Zustimmung teils mit Nachbesserungsforderungen bis völlige Ablehnung hat die Bandbreite bei einer Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse gereicht.
Im Einzelnen ging es am Montagnachmittag um drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den Themenbereichen internationaler Terrorismus (21/6131), Polizeiarbeit (21/6132) und Strafprozessordnung (21/6806). Zudem standen auf der Tagesordnung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ (21/6917).
Diplom-Informatiker Hadmut Danisch meinte, die Gesetzentwürfe hinterließen den Eindruck, in völliger Praxisferne und in einem theoriegeleiteten Elfenbeinturm entstanden zu sein. Eine mehr als nur oberflächliche, beamtenformale Beschäftigung mit dem Thema sei nicht ersichtlich. Die Gesetzentwürfe bedürften zumindest einer erheblichen Überarbeitung: Er sei nicht grundsätzlich gegen biometrische Fahndungsmethoden, sehe aber Bedarf an einer wesentlich besseren Vorgehensweise.
Kai Kempgens, Deutscher Anwaltverein (DAV), sprach sich gegen die Gesetzentwürfe aus. Er erkannte zwar an, dass digitale Werkzeuge die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterstützen könnten und in rechtsstaatlichem Rahmen auch sollten. Die mit den geplanten Regelungen geschaffenen weitreichenden Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich mit Internetbilddaten gingen aber deutlich über eine gezielte Personenfahndung hinaus und ermöglichten potenziell umfassende Bewegungs-, Kontakt- und Persönlichkeitsprofile. Betroffen wären nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen. Zumindest müsse geregelt werden, dass nur dort gesucht werden würde, wo etwas zu vermuten sei. Ein uferloses Vorgehen dürfe es nicht geben.
Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, begrüßte die mit den Gesetzentwürfen vorgesehene Konkretisierung der Befugnisse. Sie verwies auf die besondere Herausforderung durch die stetig wachsende Menge digital verfügbarer Informationen - ob aus dem öffentlich zugänglichen Internet, ob aus Polizeidatenbeständen etwa bei sichergestellten Smartphones. Die automatisierte Datenanalyse sei bei der Kriminalitätsbekämpfung von erheblicher Bedeutung. Die vorgesehene Regelung versetze ihre Behörde in die Lage, große und komplexe Datenbestände strukturiert auszuwerten, Zusammenhänge zwischen Personen, Sachverhalten, Orten und Ereignissen zu erkennen und hieraus belastbare Ermittlungsansätze zu gewinnen. Auch der automatisierte biometrische Internetabgleich sei ein unersetzliches Ermittlungsinstrument.
Professor Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, wies darauf hin, dass die beabsichtigten Regelungen zum Abgleich biometrischer Daten sehr weitreichend seien. Ob sie verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten, sei schwer einzuschätzen, weil einschlägige Judikatur bislang nicht vorliege. Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprächen die beabsichtigten Regelungen zur automatisierten Datenanalyse. Er betonte, dass die Digitalisierung der Polizeiarbeit wohl die mit Abstand wichtigste Weichenstellung für effektive und auch grundrechtsschonende Polizeiarbeit darstelle.
Professor Markus Möstl, Universität Bayreuth, machte klar, polizeiliche Ermittlungen seien davon abhängig, dass die Planung oder die Begehung von Straftaten Spuren hinterlasse. In der traditionellen analogen Welt sei das sichergestellt gewesen, aber immer weniger im virtuellen Raum elektronischer Kommunikation. Unter diesen Bedingungen sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Staat in dem zur Einlösung seiner Sicherheitsaufgabe nötigen Maße eine Art vorsorgliche elektronische Spurensicherung anordnen dürfe. Zu einem zeitgemäßen polizeilichen Auskunfts- und Nachrichtenwesen gehöre auch die automatisierte Datenanalyse, wie sie nun ermöglicht werden solle.
Alexander Poitz, Gewerkschaft der Polizei, verwies auf bisher unzulängliche Ermittlungsmöglichkeiten und sprach von einem Kampf David gegen Goliath. Deshalb befürworte die Gewerkschaft die Gesetzentwürfe. Bisher gebe es eine gewisse digitale Blindheit - nicht zuletzt in der Prävention, die von ihm als Königsdisziplin beschrieben wurde. In Anbetracht enormer sichergestellter Datenmengen sei eine automatisierte technische Auswertung im 21. Jahrhundert alternativlos. Ein datensicher und normenklar ausgestalteter Rechtsrahmen schütze nicht nur Betroffene, sondern auch die handelnden Behörden vor Rechtsunsicherheit, Legitimationsdruck und späteren Beanstandungen.
Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, befand, aus richterlicher Sicht sei die Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen für den automatisierten biometrischen Internetabgleich und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse uneingeschränkt zu begrüßen. Wolle der Staat handlungsfähig und wehrhaft bleiben, müsse er mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Die vorgesehenen Instrumente entsprächen den veränderten tatsächlichen Bedingungen moderner Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Gerade in datenintensiven Ermittlungsverfahren würden automatisierte Verfahren zunehmen zu einem unverzichtbaren Instrument effektiver Strafverfolgung. Es dürfe aber keine Datenanalyse ins Blaue geben, sagte er und forderte insoweit Nachbesserungen.
Pia Sombetzki, AW AlgorithmWatch gGmbH, konzentrierte sich nach eigenem Bekunden auf die Befugnisse für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlichen Daten aus dem Internet sowie für die Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken. Die vorgeschlagenen Befugnisse seien europarechtswidrig, verletzten verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprächen datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Sie plädierte dafür, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen.
www.praeventionstag.de
