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Strafbarkeit des bildbasierten sexuellen Missbrauchs
(hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Mit der Petition wird gefordert, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen und Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorzusehen. Begründet wird das Anliegen unter anderem mit dem Verweis darauf, dass bildbasierter sexueller Missbrauch nach heutigem Recht nicht strafbar sei. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt habe. Danach solle die Verletzung der Intimsphäre durch das Herstellen oder Zugänglichmachen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat), der Individualisierbarkeit der Person oder der Herstellungsmethode (reale Aufnahme oder computergeneriert) strafbar sein. Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, „in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Kritik an geplanter Reform der Notfallversorgung
(hib/PK) Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik. Insbesondere Ärzte und Krankenhäuser monieren die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung und warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. Die Sachverständigen äußerten sich am 9.9.2026 in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (21/6808) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht den Gesetzentwurf teils kritisch und verweist auf Widersprüche zu anderen Reformplänen. Der Bewertungsrahmen habe sich durch das unlängst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fundamental geändert. Nicht nur würden aufwendige Parallelstrukturen zur Regelversorgung etabliert, sondern es würden zugleich auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduziert.
Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK). Sie halte eine Reform zwar für dringend geboten, allerdings müsse die Notfallreform im Kontext anderer Reformen gesehen werden. Auch die BÄK warnte vor einem Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die geplante Leistungsausweitung in der ambulanten Notfallversorgung sei weder zielführend noch umsetzbar. Es gebe keine Kapazitäten, um unabhängig vom Bedarf rund um die Uhr über die Rufnummer 116 117 verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten.
Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das Reformvorhaben weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht. So solle den Kliniken in Form von Integrierten Notfallzentren (INZ) eine zentrale Rolle zukommen, jedoch sei die Refinanzierung nicht angemessen. Krankenhäuser würden zu „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems, obwohl sie nicht dessen Träger seien. Die DKG kritisiert außerdem einen zu hohen Grad an Komplexität der Reform, unklare Strukturen für Patienten und Leistungserbringer sowie Doppelstrukturen. Überschattet werde das Reformvorhaben zudem durch die vielerorts fehlende digitale Infrastruktur.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte einen eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter. Nötig seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Notfallsanitätern heilkundliche Befugnisse auch außerhalb von Fällen mit akuter Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Folgeschäden eröffnen.
Wie dringlich eine durchdachte Notfallreform ist, veranschaulichte in der Anhörung die Notfallsanitäterin Kimberly Locher aus Berlin. Aus Personalmangel blieben Fahrzeuge unbesetzt, die Schichten seien teilweise überlang. Die Notrufnummer werde oft von Menschen gewählt, die sich zwar nicht in akuter Not befänden, aber keinen anderen Weg wüssten, darunter Patienten ohne Hausarzttermin, Menschen in psychischen Notlagen oder ältere Menschen mit Pflegebedarf. Der Rettungsdienst sei Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekämen, sagte sie und mahnte, ohne verlässliche ambulante Angebote würden Patienten weiterhin beim Rettungsdienst landen. Die Reformpläne beinhalteten gute Punkte, griffen aber insgesamt zu kurz.
Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin
(hib/STO) Um Erkenntnisse zum Anschlag auf die Versammlung zum Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026 geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7904) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7527). Danach fanden in der Zeit vom 28. Mai 2025 und 26. Mai 2026 zum tatverdächtigen Abdul B. im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) insgesamt acht Sitzungen statt. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das Landeskriminalamt (LKA) Berlin Abdul B. am 13. Mai 2026 mit dem Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE bewertet. Die Abstimmung der Bewertung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ergab den Angaben zufolge „ein hohes Risiko zur Begehung des Zieldelikts (ideologisch motivierte lebensgefährliche Gewalttaten)“. Das Ergebnis der RADAR-iTE-Bewertung wurde im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ am 26. Mai 2026 thematisiert, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Danach waren in der Sitzung neben dem BKA und dem LKA Berlin auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin vertreten sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, ferner das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Jugendstrafanstalt Berlin.
Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -einrichtungen
(hib/STO) Über Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -einrichtungen im ersten Halbjahr 2026 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7919) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7674). Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 132 Straftaten dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet. Von den im Bundestag vertretenen Parteien war davon laut Vorlage in 38 Fällen die AfD betroffen, in 25 Fällen die CDU und in 24 Fällen Die Linke, während die SPD in 19 Fällen betroffen war, Bündnis 90/Die Grünen in 18 Fällen und die CSU in zwei Fällen. Mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 499 Straftaten gemeldet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dabei war die AfD den Angaben zufolge in 193 Fällen betroffen und die CDU in 121, während auf Bündnis 90/Die Grünen 63 Fälle entfielen, auf die SPD 61, auf Die Linke 32 und auf die CSU 20. Für die Angaben wurde der Antwort zufolge auf Zahlenmaterial des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Da laut Bundesregierung bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen wie „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ möglich sind, „ist ein Aufsummieren nicht sachgerecht“.
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