
Studie betrachtet Schwerverletzte nach gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Stichwaffen
In Deutschland gibt es in den letzten Jahren eine Zunahme Schwerverletzter nach gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Stichwaffen. Auch wenn die Zahlen steigen, bleibt der Anteil insgesamt gering: 1,26 Prozent der Schwerverletzten werden derzeit nach Stichverletzungen infolge von Gewaltdelikten in deutschen Traumazentren behandelt. Das zeigt eine 12-Jahres-Analyse aus dem TraumaRegisterder Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), die jetzt im Deutschen Ärzteblatt in der Ausgabe 17 publiziert wird. „Die Versorgung von Stichverletzungen gehört heute deutlich häufiger zu unserem Arbeitsalltag als noch vor zehn Jahren“, sagt Prof. Dr. Frank Hildebrand, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und DGU-Präsident. Ziel dieser Arbeit ist es, die intensive öffentliche Diskussion über eine vermeintliche Zunahme schwerer Körperverletzungen durch Messerangriffe mit möglichst validen Zahlen sachlich zu stützen. Die Daten liefern keine Informationen zum Täter- und Opferkreis und der Motivation zur Durchführung der Straftat. Informationen zur Herkunft und zum sozialen Status der Betroffenen werden ebenfalls nicht im Register erfasst.
Die Studie zeigt eine Zunahme von Schwerverletzten* bei gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Stichwaffen von 212 Fällen im Jahr 2013 auf 336 Fälle im Jahr 2024. Demnach hat diese Art der Verletzungen im Beobachtungszeitraum von 12 Jahren insgesamt um 58,8 Prozent zugenommen. Dazu wurden die Daten von 3.664 Stichverletzungen im Rahmen von mutmaßlich gewalttätigen Auseinandersetzungen ausgewertet. Unter Stichwaffen zählen beispielsweise Messer, Schraubenzieher oder Eispickel. Die Autoren betonen, dass nur die wirklich schweren Fälle dokumentiert werden. Aufgenommen werden ausschließlich Patientinnen und Patienten, die in Lebensgefahr schweben oder auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. In der Fachsprache bedeutet das: Sie haben mindestens eine Verletzung mit einem AIS-Wert gleich oder über 3, also eine schwere bis lebensbedrohliche Verletzung. So sind nicht alle Verletzungen an Armen oder Beinen erfasst, die zwar zu erheblichen Funktionseinschränkungen führen können, aber nicht akut lebensbedrohlich sind.
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