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Samstag, 12. September 2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Waffenentzug bei Rechtsextremen und „Reichsbürgern“
(hib/CHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung haben zum Stichtag 31. Dezember 2024 1.120 rechtsextremistische Personen, 357 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie 37 Personen des „Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ waffenrechtliche Erlaubnisse besessen. Das geht aus einer Antwort (21/7665) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7377) der Fraktion Die Linke hervor. Vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurden den Angaben zufolge insgesamt 157 rechtsextremistischen Personen, 191 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“, zwölf Personen des „Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ jeweils waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben. Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung laut Antwort noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt aufgrund der föderalen Ordnung nicht, wie die Regierung weiter ausführt.

Keine aktuellen amtlichen Zahlen zu Ernährungsarmut
(hib/SCR) Der Bundesregierung liegen derzeit keine amtlichen Daten vor, mit denen sich die Zahl der von Ernährungsarmut betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland belastbar nach Alter und Geschlecht beziffern lässt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7144) hervor. Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätze den Anteil der von Ernährungsunsicherheit Betroffenen für die Jahre 2019 bis 2021 auf rund 3,5 Prozent der Bevölkerung oder knapp drei Millionen Menschen. Um die Datenlage zu verbessern, fördere das Bundeslandwirtschaftsministerium ein dreijähriges Forschungsprojekt, in dem die Verbreitung von Ernährungsarmut in Deutschland erstmals systematisch erhoben werden soll. Im Rahmen des Vorhabens werde zudem untersucht, ob ein Monitoring von materieller und sozialer Ernährungsarmut angezeigt ist und wie ein solches methodisch ausgestaltet werden könnte, schreibt die Bundesregierung weiter.

374 Anfragen wegen „Geschlechts“-Diskriminierung
(hib/CHE) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im vergangenen Jahr 374 Anfragen zum Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ von Beratungssuchenden, die eine trans*, inter* oder nicht-binäre Geschlechtsidentität angegeben haben, erfasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7652) auf eine Kleine Anfrage (21/7449) der AfD-Fraktion. Fünf Jahre zuvor sind es den Angaben zufolge 154 Anfragen gewesen. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass ihr über die öffentlich zugänglichen Quellen hinaus keine Erkenntnisse zu Gerichtsentscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in diesem Zusammenhang vorliegen. Eine systematische Erfassung erfolge nicht.

Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Deutschland
(hib/STO) Um „Immobilien der extremistischen Szene“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7632) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6869). Für den Phänomenbereich Rechtsextremismus und -terrorismus verweist die Bundesregierung dabei auf ihre frühere Antwort (21/6813) auf eine Linken-Anfrage (21/6378), wonach ihrer Kenntnis zufolge bundesweit 261 Objekte (Stand: 12. Juni 2025) als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen sind. Ein statistischer Gesamtüberblick zu von Linksextremisten genutzten Immobilien in Deutschland liegt laut Bundesregierung nicht vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftige sich im Rahmen der Aufgabenerfüllung auch mit linksextremistischen Eigentums- und Besitzverhältnissen, zu denen auch Immobilien gehören könnten, führt die Bundesregierung dazu aus. Dies erfolge im Rahmen der Bearbeitung des jeweiligen Beobachtungsobjekts. „Für den Phänomenbereich des Islamismus erfolgt keine statistische, im Verfassungsschutzverbund abgestimmte Erfassung und Auflistung des Eigentums oder der Nutzung von Immobilien durch Angehörige der islamistischen Szene“, heißt es in der Antwort des Weiteren.

Abwanderung von Frauen aus strukturschwachen Regionen
(hib/CHE) Aus Sicht der Bundesregierung sind vor allem der gezielte Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten in strukturschwachen Regionen, die Stärkung von Frauen in Gründungen, Aufstieg und gut bezahlter Arbeit sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Mobilität, Digitalisierung) entscheidend für die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für junge Frauen in Ostdeutschland. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/7653) auf eine Kleine Anfrage (21/7340) der Fraktion Die Linke. „Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, dass es insbesondere vermehrt Angebote geben muss, die ökonomische Bildung vermitteln. Attraktive Arbeitsplätze für Frauen sind nach Auffassung der Bundesregierung solche, die langfristig die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sicherstellen“, heißt es weiter in der Antwort. Würden zu viele Frauen eine Region verlassen, habe das gravierende Auswirkungen auf die Infrastruktur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, schreibt die Regierung unter Verweis auf die hohen Abwanderungszahlen junger ostdeutscher Frauen nach 1990. Diese waren zwar in den Jahren 1991 und 1992 mit mehr als 100.000 am höchsten, lagen im vergangenen Jahr aber immer noch bei rund 41.000, wie aus den angeführten Statistiken hervorgeht. Aus diesen wird auch ersichtlich, dass die Top 10 der Kreise und kreisfreien Städte mit dem größten Männerüberschuss alle im Westen des Landes liegen.

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