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Antimuslimische Straftaten im ersten Halbjahr 2026
(hib/SCR) Im ersten Halbjahr 2026 sind den Sicherheitsbehörden 231 politisch motivierte Straftaten im Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Darunter waren elf Gewaltdelikte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7478) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6705) hervor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zahlen für 2026 vorläufig sind und nicht mit den Vorjahreszeiträumen verglichen werden können. Wegen einer technischen Umstellung seien bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren an das Bundeskriminalamt gemeldet worden; weitere Fälle würden nachgemeldet. Den Angaben zufolge wurden insgesamt 127 Tatverdächtige ermittelt. Festnahmen gab es nicht. Unter den 231 registrierten Straftaten waren nach Angaben der Bundesregierung 89 Fälle von Volksverhetzung, 16 Gewaltdelikte und 13 Sachbeschädigungen. Jeweils elf Fälle entfielen auf Nötigung oder Bedrohung sowie auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. 194 der 231 Straftaten wurden dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - rechts“ zugeordnet, zwölf dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - ausländische Ideologie“ und 15 unter „sonstige Zuordnung“. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden im ersten Halbjahr zudem 178 Fälle als antimuslimische Diskriminierung erfasst. Die meisten entfielen auf den Arbeitsmarkt mit 58 sowie auf private Dienstleistungen und den Zugang zu Gütern mit 42 Fällen.
Begriff „rechtsaußen“ in der Forschung etabliert
(hib/PK) Die Bundesregierung verteidigt die Verwendung des Begriffs „rechtsaußen“ in der Extremismusforschung. Es handele sich, wie auch bei „linksaußen“, um einen in der sozial- und politikwissenschaftlichen Forschung etablierten Begriff. Er sei nicht spezifisch für die Forschungsarbeiten des MOTRA-Verbundes (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung), heißt es in der Antwort (21/7501) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7326) der AfD-Fraktion. Der Begriff „links-/rechtsaußen“ werde innerhalb des MOTRA-Verbundes, wie auch in anderen Kontexten der Radikalisierungs- und Extremismusforschung, als kategorialer und nicht als normativer Begriff genutzt. Er bilde deskriptiv soziale Erscheinungen ab, die sich eher am äußeren linken oder rechten Rand des politischen Spektrums bewegen, ohne diese zu bewerten, wie es etwa bei der Nutzung des Extremismusbegriffs hinsichtlich einer möglichen strafrechtlichen Relevanz der Fall wäre. Eine Gleichsetzung von „rechtsaußen“ mit „Rechtsextremismus“ sei weder gegeben noch intendiert.
Bundesrat fordert Verschärfung des Waffengesetzes
(hib/PK) Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffengesetzes. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sei durch Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen massiv beeinträchtigt, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer (21/7557), der in den Bundestag eingebracht worden ist. In Berlin habe sich die Zahl der illegalen scharfen Schusswaffen, die Tatverdächtigen aus der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Dabei komme halbautomatischen Pistolen eine bedeutende Rolle zu. Solche Waffen seien in Berlin zuletzt vielfach bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt worden. Auch bundesweit sei die Zahl der unter Verwendung von Schusswaffen begangenen Straftaten zuletzt kontinuierlich gestiegen. Der illegale Handel mit diesen Waffen sei ein lukratives Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität. Der Bundesrat schlägt vor, die im Waffengesetz erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechenstatbestand auszugestalten, der im Regelfall mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht werde. Das Waffengesetz solle zudem so geändert werden, dass die Strafverfolgungsbehörden bei entsprechenden Taten künftig Telekommunikationsüberwachungen einsetzen könnten. Die Bundesregierung erklärte in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates, sie wolle den Vorschlag, die im Waffengesetz erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig zu einem Verbrechen zu qualifizieren, prüfen und in die laufende Evaluierung des Waffenrechts einbeziehen.
Stärkung des psychischen Gesundheit von Kindern
(hib/PK) Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Bereich der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen. Studien zeigten zwar, dass trotz Pandemie und Krisenlagen für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland eine gute subjektive Gesundheit sowie eine hohe Lebenszufriedenheit bestehe. Diese habe sich jedoch insbesondere in den Pandemiejahren 2020 und 2021 verschlechtert und sei nicht wieder auf das vorpandemische Niveau zurückgekehrt, heißt es in der Antwort (21/7550) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7369) der AfD-Fraktion. Die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Die Koalition habe sich darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu zu entwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie sollen den Angaben zufolge auf Prävention und Früherkennung liegen, insbesondere durch Aufklärung und Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagogen und weiteren Fachkräften. Ziel sei es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser zu verzahnen.
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