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Mittel für Suchtprävention auf Rekordniveau
(hib/NKI) Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, setzte in seinem ersten Jahr im Amt unter anderem Schwerpunkte bei der Vorbereitung auf eine drohende Opioidproblematik sowie dem problematischen Konsum von Kokain/ Crack. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7309) auf eine Kleine Anfrage (21/6638) der AfD-Fraktion. Zu beiden Themen habe Streek Strukturen für die kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung zu konkreten Projekten in beteiligten Ressorts eingerichtet. Einige Maßnahmen seien bereits umgesetzt worden. Hierzu gehörten unter anderem das Verbot von Gamma-Butyrolacton (GBL) und Lachgas , der Aufbau eines Monitoring- und Frühwarnsystems für Synthetische Opioide , neue Kampagnen zu den Themenfeldern Kokain und Kinder aus suchtbelasteten Familien. „Auch ist es gelungen, die Mittel für Suchtprävention im Bundeshaushalt 2025 auf ein Rekordniveau anzuheben“, heißt es in der Antwort. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen befinde sich in der „finalen Abstimmung“.
Regierung sieht Handlungsbedarf bei KI-Nacktbildern
(hib/SCR) Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mit mehreren Gesetzgebungsvorhaben und weiteren Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem Gesetzentwürfe zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Das geht aus ihrer Antwort (21/7330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7054) hervor. Der Entwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt ist laut Bundesregierung im April an Ressorts, Länder und Verbände versandt worden. Das Bundesjustizministerium werte derzeit die Stellungnahmen aus und prüfe möglichen Anpassungsbedarf. Ob für den Missbrauch fremder Identitäten im digitalen Raum ein eigener Straftatbestand erforderlich ist, werde noch geprüft. Beim sogenannten Cyberflashing hält die Bundesregierung das geltende Strafrecht grundsätzlich für ausreichend, heißt es in der Antwort weiter. Das unaufgeforderte Zusenden von Bildern oder Videos, die Genitalien in sexuell expliziter Weise zeigen, falle regelmäßig unter Paragraf 184 Absatz 1 Nummer 6 des Strafgesetzbuches. Bei frei verfügbaren Anwendungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz aus Personenbildern realistische Nacktdarstellungen erzeugen, erklärt die Bundesregierung dagegen: „Hier besteht Handlungsbedarf.“ Ein auf europäischer Ebene geplanter KI-Omnibus sehe vor, entsprechende Systeme unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten. Digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt seien zudem vom Gewalthilfegesetz erfasst. Für dessen Umsetzung sollen die Länder von 2027 bis 2036 insgesamt voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen erhalten, davon 112 Millionen Euro im Jahr 2027.
72 rechtsextreme Aufmärsche im ersten Halbjahr 2026
(hib/SCR) Die Bundesregierung sind im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 72 von Rechtsextremisten durchgeführte oder dominierte Aufmärsche bekannt geworden. Das geht aus ihrer Antwort (21/7264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7077) hervor. Erfasst wurden Veranstaltungen, denen laut Bundesregierung in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen und sonstige lokale öffentliche Kleinstveranstaltungen sind demnach nicht enthalten. 46 der aufgeführten Veranstaltungen fanden den Angaben zufolge in Sachsen statt. Bei 43 Kundgebungen nennt die Tabelle die rechsextreme Partei „Freie Sachsen“ als alleinige oder beteiligte Veranstalterin. 22 davon fanden im Rahmen einer nahezu wöchentlichen Kundgebungsreihe in Zwickau statt. Die größte Veranstaltung war den Angaben zufolge eine dem Neonazismus zugeordnete Kundgebung am 14. Februar in Dresden mit rund 1.350 Teilnehmern. An einer Veranstaltung der „Freien Sachsen“ am 1. Mai in Aue-Bad Schlema nahmen rund 400 Menschen teil. Für eine Kundgebung der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ am 8. Mai in Demmin werden rund 300 Teilnehmer angegeben. Eine organisatorische Beteiligung der AfD oder einer ihrer Unterorganisationen, nach der sich die Fraktion erkundigt hatte, ist in der Tabelle nicht ausgewiesen. Hinsichtlich der Teilnehmerzahlen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Gesamtzahl der Teilnehmer von der Zahl der beteiligten Rechtsextremisten abweichen könne. Zu Straftaten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen und zu Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 macht sie in der vorliegenden Antwort keine konkreten Angaben, sondern verweist auf eine frühere Antwort (16/9268).
Handel mit Gegenständen von NS-Opfern
(hib/SCR) Der Bundesrat hat ein weitgehendes Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vorgeschlagen, die unmittelbar mit dem Verfolgungsschicksal von Opfern des Nationalsozialismus verbunden sind. Das sieht ein Gesetzentwurf der Länderkammer (21/7405) vor. Erfasst werden sollen unter anderem amtliche Dokumente, Briefe und Tagebücher aus der Zeit des Nationalsozialismus, Kleidung von Verfolgten sowie Kennzeichnungen wie sogenannte Judensterne und Winkel. Verboten wären der Verkauf, der Ankauf und jede sonstige wirtschaftliche Verwertung. Entsprechende Rechtsgeschäfte sollen nichtig sein. Verstöße sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. Auch der Versuch soll strafbar sein. Zur Begründung heißt es, eine rein kommerzielle Handel verletze die Würde der Opfer. Ausnahmen sind laut Entwurf für Museen, Bibliotheken und Archive vorgesehen, die das Andenken an die Opfer bewahren und die Gegenstände öffentlich zugänglich machen. Erlaubt bleiben soll der Handel zudem, wenn er berechtigten Interessen der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung dient. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel des Entwurfs laut ihrer Stellungnahme „uneingeschränkt“. Die konkrete Ausgestaltung des Verbots, der Ausnahmen und des Straftatbestands müsse jedoch vertieft geprüft werden. Sie verweist dabei auch auf den mit einem Veräußerungsverbot verbundenen schweren Grundrechtseingriff und empfiehlt eine Anhörung mit Opfervertretungen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit achtet auch auf Opferschutz
(hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfüllt sowohl ihren Prüf- und Ermittlungsauftrag als auch die Belange des Opferschutzes. Dies versichert die Bundesregierung in der Antwort (21/7324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7042), die sich nach einer Doppelrolle und einem Zielkonflikt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei ihrer Tätigkeit erkundigt hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung leistet nach Angaben der Regierung einen wichtigen und elementaren Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft. Die FKS verfüge aufgrund ihrer gesetzlichen Prüf- und Ermittlungsbefugnisse über unmittelbaren Zugang zu Beschäftigungsstätten und könne im Rahmen ihrer Prüfungen Anhaltspunkte für entsprechende Straftaten feststellen. „Gleichzeitig trifft sie im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungshandlungen auf Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft, denen bestmöglich geholfen werden muss“, heißt es in der Antwort weiter. Die FKS setze daher insbesondere auf eine enge Zusammenarbeit mit Polizeien, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und spezialisierten Fachberatungsstellen sowie auf eine kontinuierliche Sensibilisierung und Fortbildung der eingesetzten Bediensteten. Darüber hinaus habe die FKS ihre Strukturen im Bereich des Opferschutzes gestärkt. „Einem Spannungsfeld im Sinne der Fragestellung wird somit konsequent und fortlaufend entgegengewirkt“, versichert die Regierung. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4666, die von der Fraktion Die Linke als in weiten Teilen unzureichend bezeichnet worden war. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/7324 weist die Regierung den Vorwurf, dass das parlamentarische Fragerecht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage unzureichend beantwortet worden sei, entschieden zurück.
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