
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
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zu dem Thema
Bundesregierung legt Digitale Identitätengesetz vor
(hib/LBR) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (21/7408) die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland schaffen. Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. mehr
Mehr rechtsextreme Musikveranstaltungen nachgemeldet
Die Bundesregierung hat ihre Angaben zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025 nach oben korrigiert. Nachträglich seien zwei weitere Konzerte und acht weitere Liederabende beziehungsweise Auftritte von Solo-Interpreten bekannt geworden, heißt es in ihrer Antwort (21/7419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7149). Damit erhöht sich die Zahl dieser Veranstaltungen von 94 auf 104, darunter 24 Konzerte und 80 Liederabende beziehungsweise Solo-Auftritte. Zusätzlich wurden 15 weitere „sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen“ bekannt. Ihre Zahl steigt damit von 55 auf 70. Die bekannte Gesamtbesucherzahl der Konzerte erhöht sich auf 2.004, die der Liederabende auf 2.271 und die der sonstigen Veranstaltungen mit Musik auf 5.698 Personen. mehr
Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(hib/PK) Für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes sind nach Angaben der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dort würden die Daten bezüglich des Arbeitszeitgesetzes entsprechend den Berichtspflichten für den jährlichen Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) statistisch erfasst, heißt es in der Antwort (21/7413) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6609) der Fraktion Die Linke. Der SuGA sei ein im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellter jährlicher Bericht. Die Berichte seien öffentlich zugänglich. Die Länder veröffentlichen den Angaben zufolge Jahresberichte zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.
Weiterentwicklung des Programms „Demokratie leben!“
(hib/PK) Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort (21/7414) auf eine Kleine Anfrage (21/7076) der Fraktion Die Linke auf den Umbau beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ein. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms habe seit November 2025 ein umfassender Austausch mit Vertretern der Länder stattgefunden. Die Förderrichtlinie sieht den Angaben zufolge weiterhin vor, den Landesdemokratiezentren Mittel für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung zu stellen, die im Bundesland den Förderschwerpunkten entsprechen, von besonderer Bedeutung sind und deren inhaltliche Schwerpunktsetzung sich an der jeweiligen Bedarfslage im Bundesland orientiert. Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die besondere Lage in Ostdeutschland ein. Die Lage zivilgesellschaftlicher Akteure in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, sei überwiegend geprägt durch begrenzte Ressourcen. Die Bundesregierung habe diese Herausforderungen im Blick.
Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz
(hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437) auf eine Kleine Anfrage (21/7135) der AfD-Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.“
Kein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensivtätern
(hib/SCR) Die Bundesregierung plant kein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern. Das geht aus ihrer Antwort (21/7459) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6865) hervor. Eine bundeseinheitliche Definition jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter existiere weiterhin nicht, schreibt die Bundesregierung mit einem Verweis auf frühere Angaben. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gelte eine Person als „mehrfachtatverdächtig“, wenn sie innerhalb eines Berichtsjahres im selben Deliktsbereich mindestens zweimal als Tatverdächtige erfasst worden sei. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Studie zu den Ursachen gestiegener Kinder- und Jugendgewalt vor. Die Studie solle sich ergebnisoffen unter anderem mit der Untersuchung der vorhandenen Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz befassen. Auf Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen der Studie wolle die Bundesregierung prüfen, ob gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehe.
Keine vollendeten rechten Tötungsdelikte in 2024 und 2025
(hib/SCR) Der Bundesregierung liegen für die Jahre 2024 und 2025 keine Meldungen über vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts)“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/7458) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7214) hervor. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden für 2024 hingegen zwei vollendete Tötungsdelikte zugerechnet: Taten am 23. August in Solingen und am 16. Oktober in Göppingen. Letztere wird zugleich dem Phänomenbereich „PMK-sonstige Zuordnung“ zugerechnet. Für 2025 weist die Bundesregierung ein vollendetes Tötungsdelikt im Themenfeld „Hasskriminalität“ aus, das sich am 31. Januar in Konstanz ereignete. Für 2024 waren dem Bundeskriminalamt mit Stand vom 21. Juli 2026 acht versuchte Tötungsdelikte im Bereich PMK-rechts gemeldet worden, darunter vier versuchte Morde und vier versuchte Totschlagsdelikte. Für 2025 waren es fünf versuchte Tötungsdelikte, davon vier versuchte Morde und ein versuchter Totschlag. Zu Tatverdächtigen und einzelnen Ermittlungsverfahren verweist die Bundesregierung auf die zuständigen Länder. Seit dem 24. Januar 2025 habe es zudem keine Nachmeldungen rechter Tötungsdelikte für die Jahre 2001 bis 2023 gegeben. Nachmeldungen würden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität erfasst und bei Auswertungen berücksichtigt; lediglich ihr Status als Nachmeldung sei statistisch nicht auswertbar.
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