
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
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Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben
(hib/STO) Über die Zahl der 2025 erfassten weiblichen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7045) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6757). Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 1.396 weibliche Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 65.075 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 263.974 von Körperverletzungen und 160.404 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Dabei verweist die Bundesregierung darauf, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, in der PKS auch mehrfach gezählt werde.
„Reichsbürger“ mit waffenrechtlichen Erlaubnissen
(hib/STO) Zum Stichtag 31. Dezember 2024 haben nach Kenntnis der Bundesregierung 357 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ waffenrechtliche Erlaubnisse besessen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6920) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6538) weiter ausführt, liegen für das Erhebungsjahr 2025 noch keine abschließende Zahlen vor.
Regierung plant Gesundheitsgesetz für den Verteidigungsfall
(hib/AW) Die Bundesregierung prüft aktuell im Rahmen des Entwurfs für ein Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) die Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen für die Vorbereitung auf den Verteidigungsfall. Dies teilt sie in ihrer Antwort (21/6959) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6612) mit. So soll die Behandlung von Patienten im Verteidigungsfall insbesondere nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf erfolgen. Eine generelle Priorisierung von Patientengruppen sei nicht vorgesehen. Bei der Erarbeitung des Gesetzes werde geprüft, ob und gegebenenfalls nach welchen Kriterien Behandlungen in spezifischen Überlastungssituationen angepasst werden können.
244 antiziganistische Straftaten im Jahr 2025
(hib/STO) Über die Zahl antiziganistischer Straftaten im vergangenen Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7043) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6759). Danach waren zum Stichtag 31. Mai 2026 im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ und Unterthemenfeld „antiziganistisch“ für das Jahr 2025 insgesamt 244 Straftaten erfasst, darunter 15 Gewaltdelikte.
Jugenddelegierte: Druck auf Zivilgesellschaft nimmt zu
(hib/HAU) Der Druck auf die internationale Zivilgesellschaft nimmt zu. Zu dieser Einschätzung kamen die aktuellen Jugenddelegierten für Nachhaltige Entwicklung, Matilda Ramge und Florian Brod, sowie ihre Vorgängerin Audrey MacLean mit Blick auf das High-level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) im vergangenen Jahr. Bei einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am 9.7.2026 sprach Brod, der als Jugenddelegierter die deutsche Regierungsdelegation unter Leitung des Bundesumweltministeriums beim HLPF im Sommer 2025 begleitete, von einem Trend, der auch beim diesjährigen HLPF vom 7. bis 15. Juli 2026 in New York schon nach dem zweiten Tag deutlich geworden sei. Vertreterinnen und Vertreter aus dem globalen Süden könnten nicht mehr so einfach teilnehmen, sagte Brod. „Die Hürden sind höher“, betonte er. Deshalb brauche es dringend mehr Schutz für zivilgesellschaftliche Räume. „Schutz vor finanziellen Kürzungen, rechtlichen Einschränkungen, öffentlicher Diffamierung und Einschüchterung durch Gewaltdrohungen.“ mehr
Hilfsorganisationen dringen auf mehr Mittel und Reformen
(hib/SAS) Angesichts der für den Haushalt 2027 geplanten neuen Einschnitte dringen Vertreter von Verbänden und Hilfsorganisationen auf eine angemessene Ausstattung der humanitären Hilfe. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu den Herausforderungen des internationalen humanitären Systems sprachen sich Sachverständige am 9. Juli 2026 zudem für strukturelle Reformen aus und mahnten mehr Einsatz für das humanitäre Völkerrecht an. mehr
Zielperspektive für öffentliche Schutzräume
(hib/STO) Die Zielperspektive für öffentliche Schutzräume ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Zivilen Verteidigung (21/6776). Danach sind von einst 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 noch 579 verblieben, die jedoch aktuell weder funktions- noch einsatzbereit sind. „Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach verbergen sich hinter dem Fachbegriff „Schutzraum“ speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe schützen. Sie zeichnen sich laut Vorlage neben ihrer stärkeren Bauhülle auch durch besondere Elemente wie Eingangsschleusen, Filterräume und Notausstiege sowie Lüftungs-, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen aus. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die Fachebenen des Bundesinnenministeriums und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) daher ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume („Schutzraumkonzept“) erarbeitet. Dieses werde derzeit mit den Ländern abgestimmt. Schon vor dessen Finalisierung sei indessen festzuhalten, „dass die Nutzung von einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/Öffentlichen Schutzräumen für mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist“,. Daher werde das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, „in denen die Menschen während des unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können“. schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Die Zufluchtsräume müssen ihren Angaben zufolge schnell aufgesucht werden können und sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden befinden. Die Bundesrepublik verfügt laut Vorlage heute flächendeckend über eine „durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann“. Hierbei handele es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen - insbesondere im urbanen Raum - sowie Kellerräume. Diese gelte es, bundesweit zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insbesondere in der NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das sei eine Aufgabe des Zivilschutzes, die der Bund finanzieren werde.
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