
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
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zu dem Thema
Expertenlob für Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung
(hib/HAU) Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken, stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (21/6214) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag begrüßt, wenngleich vereinzelt noch Ergänzungen und Klarstellungen gefordert wurden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung - insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) - überarbeitet werden. So soll laut Bundesregierung ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei solle insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. mehr
Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Deutschland
(hib/STO) Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6813) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6378). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind nach ihrer Kenntnis bundesweit 261 Objekte (Stand: 12. Juni 2025) als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen. Bei der Erfassung fanden laut Vorlage nur solche Immobilien Berücksichtigung, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht (das heißt Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen. Weitere Erfassungskriterien sind danach die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten. Bei 97 Objekten (37 Prozent) haben Rechtsextremisten den Angaben zufolge als Eigentümer und bei 74 Objekten (29 Prozent) als Mieter oder Pächter Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen, heißt es in der Antwort weiter.
Unfälle unter Cannabis-Einwirkung sollen erfasst werden
(hib/AW) Unfälle unter Einwirkung von Cannabis sollen zukünftig gesondert in der Unfallstatistik erfasst werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558) billigte der Verkehrsausschuss am 8.7.2026 in unveränderter Fassung ohne Gegenstimmen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken enthielten sich der Stimme. Der Bundestag wird über die Gesetzesnovelle voraussichtlich am Donnerstag ohne Aussprache abschließend abstimmen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Besitz und Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum seit dem 1. April 2024 mit dem Konsumcannabisgesetz straffrei sei. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. Auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission sei für das Führen von Kraftfahrzeugen ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch bislang die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“.
Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes
(hib/STO) Als Unterrichtung (21/6850) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor. Danach ist die Zahl der Eingaben an den Polizeibeauftragten im aktuellen Berichtszeitraum auf 421 gestiegen nach 267 im vorangegangenen Berichtszeitraum. 323 der 421 Eingaben kamen von Bürgern und 98 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes. In 50 Eingaben wurde der Vorlage zufolge von konkreten Anhaltspunkten von Diskriminierung und Racial Profiling bei bundespolizeilichen Maßnahmen berichtet. Davon hat der Polizeibeauftragte in 33 Fällen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Überwiegend habe es sich um Beschwerden im Rahmen von Kontrollsituationen an den deutschen Grenzen gehandelt, zu denen Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Zügen zählen. Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden, also etwa der Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit. In dem Bericht mahnt der Polizeibeauftragte in diesem Zusammenhang „eine verstärkte Evaluierung von Kontrollsituationen und eine verbesserte Sensibilisierung der Polizeibeschäftigten im Hinblick auf eine transparente und bürgerfreundliche Kontrollpraxis“ an.
Bei den Eingaben von Polizeibeschäftigten betraf eine Vielzahl erneut eigene Belange von Polizeivollzugsbeamten wie etwa Beurteilungen und Beförderungen, aber auch Disziplinarverfahren, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Danach hat sich der Polizeibeauftragte auch im zurückliegenden Berichtsjahr mit möglichen strukturellen Defiziten und Fragestellungen befasst. Neben Themen wie etwa „mangelnde Fehlerkultur“, Kommunikation, sexuelle Belästigung sowie „Frauen in Führungspositionen“ geht es dabei der Vorlage zufolge auch um infrastrukturelle Fragestellungen, zu denen unter anderem Liegenschaftsprobleme sowie die Binnengrenzkontrollen zählen. Diese Grenzkontrollen betrachte er „mit wachsender Sorge“, führt der Beauftragte in dem Bericht aus. Die aktuellen Zahlen zeigten, dass die Bundespolizei die Migrationslage an den Grenzen in den Griff bekommen habe. Dauerhaft sei der Kräfteeinsatz jedoch „so nicht haltbar“, schreibt er weiter und wirbt dafür, der Bundespolizei mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Kontrollen vor Ort einzuräumen. Der Einsatz moderner technischer Mittel wie automatisierter Kennzeichenerkennung oder Drohnentechnik könne hierbei einen „wichtigen Beitrag zur Entlastung der Einsatzkräfte leisten“. Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl Bürger als auch Beschäftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.
Zahl von „Gruppenvergewaltigungen“ im Jahre 2025
(hib/STO) Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland laut Bundesregierung 751 sogenannte Gruppenvergewaltigungen gegeben. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger habe bei 53 Prozent gelegen, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6858) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion 21/6592) weiter aus. Auf die Frage nach den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen nennt die Bundesregierung Deutschland mit 509 Tatverdächtigen vor Syrien mit 110, Afghanistan mit 64, Irak mit 46 und Türkei mit 44. Die Angaben beruhen der Antwort zufolge auf Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), für die der Straftatenschlüssel„Vergewaltigung“ kombiniert mit dem Filter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“ genutzt wurde.
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