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zu dem Thema
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
(hib/CHE) Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag begleitet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das Ministerium habe hierfür einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6674) auf eine Kleine Anfrage (21/6373) der Fraktion Die Linke. Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG würden die Länder insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036 erhalten. Die Mehreinnahmen ab dem Jahr 2030 stünden den Ländern erst zur Verfügung, nachdem sie dem BMBFSFJ einen Bericht über die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung, einschließlich des Finanzierungskonzeptes, sowie deren Umsetzungsstand übermittelt haben, heißt es in der Antwort weiter.
Politisch rechts motivierte Delikte im ersten Quartal 2026
(hib/STO) In Deutschland sind im ersten Quartal dieses Jahres 48 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/6615) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6302) hervor. Danach wurden zum Stichtag 30. April für den Zeitraum von Anfang Januar bis Ende März 2026 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 3.253 solcher Straftaten gemeldet, davon 96 Gewaltdelikte.
Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes
(hib/STO) Über den Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6617) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6286). Danach heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.“ Darüber hinaus wurde laut Vorlage im Koalitionsvertrag angekündigt, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die zuständigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Arbeit an einem Referentenentwurf aufgenommen. Hierbei konnte der Antwort zufolge auf Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode zurückgegriffen werden. Am 17. April 2026 habe das BMJV den Referentenentwurf veröffentlicht und die Länder sowie Verbände beteiligt. In dem durch das Ministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ sei die Zielsetzung und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelungen ausführlich beschrieben.
Geplante Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich
(hib/STO) Über geplante Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6634) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6364). Danach sehen „die Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie zur Änderung Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen“, die am 29. April 2026 von der Bundesregierung beschlossen wurden, Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vor. Die Vorschriften im Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz und in der Strafprozessordnung erlaubten es, bereits vorliegende biometrische Daten - zum Beispiel ein Lichtbild - zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung mit im Internet öffentlich zugänglichen Bildern biometrisch abzugleichen, führt die Bundesregierung weiter aus. Zudem sei eine entsprechende Befugnis im Asylgesetz vorgesehen. Als Ziele der Maßnahmen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind den Angaben zufolge die Identifizierung, Aufenthaltsermittlung, Erforschung des Sachverhalts oder Ermittlung von Zusammenhängen mit anderen Straftaten oder Gefahren vorgesehen. Die Befugnisse seien subsidiär zu anderen Maßnahmen. Adressaten der Regelung könnten im Bereich der Strafverfolgung Tatverdächtige und Beschuldigte, im Bereich der Gefahrenabwehr polizeipflichtige Personen sein. Für andere Personen bestehe eine Begrenzung der Maßnahme auf die Zwecke der Identifizierung und Aufenthaltsermittlung sowie eine gesonderte Güterabwägung. Die im Rahmen der Befugnisse erhobenen personenbezogenen Daten sind laut Vorlage nach Durchführung des biometrischen Internetabgleichs unverzüglich zu löschen. Eine dauerhafte Speicherung ist danach nicht erlaubt und ein Abgleich mit Echtzeitdaten unzulässig. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sehen die Vorschriften im Bundeskriminalamtgesetz und Bundespolizeigesetz ein abgestuftes Konzept vor, nach dem die Durchführung des biometrischen Internetabgleichs grundsätzlich durch die Polizeibehörde selbst erfolgen muss. Sofern dies technisch unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, darf die Durchführung danach durch eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union erfolgen. „Sofern auch dies technisch unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, kann die Durchführung durch eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle in einem Drittstaat erfolgen“, heißt es in der Vorlage ferner. Im Bereich der Strafprozessordnung sei vorgesehen, dass der biometrische Internetabgleich nur durch die Strafverfolgungs- beziehungsweise Polizeibehörde selbst erfolgen darf.
Bericht zu „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ vorgelegt
(hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Achten Bericht zu „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ als Unterrichtung (21/6750) vorgelegt. Darin geht es zum einen um eine Übersicht einzelner Bestandsaufnahmen und um die Darstellung des Zusammenspiel an Maßnahmen, das zur Umsetzung von BNE in allen Bildungsbereichen auf unterschiedlichen politischen Ebenen beiträgt. Die Bundesregierung habe mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den 17 Nachhaltigkeitszielen eine politische Leitlinie und einen Auftrag erhalten, BNE spiele für die Umsetzung der Ziele eine Schlüsselrolle. „Denn der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und Klimaschutz, Überwindung sozialer Ungleichheit und die Sicherung von Wohlstand und Wachstum setzen voraus, dass Menschen befähigt werden, die erforderlichen Transformationsprozesse mitzugestalten. Hierzu leistet BNE einen wesentlichen Beitrag: Ziel von BNE ist es, Lernende über alle Bildungsbereiche hinweg mit den erforderlichen Zukunftskompetenzen auszustatten, um an Lösungen zur Sicherung der politischen, sozialen und ökologischen Zukunftsfähigkeit mitzuwirken“, schreibt die Regierung in dem Bericht. Der Bericht mache deutlich, dass BNE inzwischen in den großen Strategien auf Bundes- und Länderebene als wichtiges Querschnittsthema angekommen und verankert sei. Die Verankerung in Lehrplänen und Curricula habe Fahrt aufgenommen, der neue Indikator für BNE in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - der mit BNE-Label zertifizierte Schulen zählt - zeige eine Dynamik auf und wirke als Anreiz für Label, Länder und Schulen, die ganzheitliche Verankerung von BNE voranzutreiben, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Regierung stellt im Fazit fest: „BNE kann mit seinem auf Beteiligung und Selbstwirksamkeit setzenden Ansatz einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung der multiplen Krisen leisten. Sie kann gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Mitwirkungsangebote stärken, sie kann Stadtteile in lebendige Bildungslandschaften verwandeln und damit einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 leisten.“
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