
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
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zu dem Thema
Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
(hib/CHE) Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung stärken und eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (21/6584), der am Freitag dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. „Die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis zeigen eindrücklich, dass die im Jahr 2016 neu gefassten Menschenhandelstatbestände in den Paragrafen 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB) überarbeitungsbedürftig sind. Auch die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) im Jahr 2021 vorgelegten Evaluationsergebnisse belegen, dass erheblicher Reformbedarf besteht“, betont die Regierung im Entwurf. Um die Praxistauglichkeit der Vorschriften zu verbessern, soll deshalb im Zuge der Umsetzung der Änderungsrichtlinie Menschenhandel auch eine grundlegende Überarbeitung des Menschenhandelsstrafrechts erfolgen. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und bestehende Widersprüche innerhalb des Systems der Paragrafen 232 ff. StGB sowie zu anderen Tatbeständen - insbesondere im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung - durch stimmige und handhabbare Regelungen aufgelöst werden.
„Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben
(hib/STO) „Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben von Deutschen und Zuwanderern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6532) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6146). Danach wurden im Jahr 2025 insgesamt 15 deutsche Staatsbürger Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und 101 Deutsche Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Zugleich waren den Angaben zufolge elf Zuwanderer Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen und 38 Zuwanderer Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde für ihre Antwort eine Sonderauswertung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, bei der Anzahl der Opfer in der PKS auch mehrfach gezählt wird. Als „Zuwanderer“ werden in der PKS laut Bundesregierung sowohl Opfer als auch Tatverdächtige gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.
Bedeutung der Vermögensabschöpfung bei OK-Bekämpfung
(hib/STO) Die Bedeutung der Vermögensabschöpfung bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6567) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6271). Danach ist die OK-Bekämpfung durch den „Follow the money“-Ansatz ein „zentraler Pfeiler“ der Strategie der Bundesregierung, um kriminellen Strukturen auf allen Ebenen Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthalte daher „eine Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen“. Wie die Bundesregierung des Weiteren ausführt, bildet die Vermögensabschöpfung neben der Kriminalprävention und der konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung. Maßnahmen der Vermögensabschöpfung stünden stets in Abhängigkeit davon, gegen welche Personen Ermittlungsverfahren geführt werden und ob Erkenntnisse dahingehend gewonnen werden können, dass Beschuldigte oder Dritte im Sinne der Paragrafen 73 ff. des Strafgesetzbuches etwas aus der Straftat erlangt haben. „Die Bundesregierung arbeitet derzeit entsprechend des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag an einer Optimierung der Vermögensabschöpfung“, heißt es in der Antwort weiter.
UNHCR: Zahl der Flüchtlinge weltweit leicht gesunken
(hib/SAS) Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen weltweit ist laut dem aktuellen Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) erstmals seit zehn Jahren gesunken. Sie ging von 123 Millionen im Jahr 2024 auf 118 Millionen im Jahr 2025 zurück. Trotzdem sei das kein Grund zur Entwarnung, so die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland, Katharina Thote, im Gespräch mit dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwoch. Der Rückgang sei keine Trendwende, da die Zahl noch fast doppelt so hoch sei wie vor zehn Jahren. 70 Prozent der Menschen, die weltweit von Flucht und Vertreibung betroffen sind, kommen laut UNHCR aus sechs Ländern: Venezuela, Ukraine, Syrien, Afghanistan, Sudan und Südsudan. Fast 70 Prozent der Geflüchteten und Vertriebenen lebten in armen oder mittellosen Ländern, 25 Prozent davon sogar in den ärmsten Ländern der Welt, wie etwa dem Tschad. Als Grund für den Rückgang nannte die UNHCR-Vertreterin die gestiegene Zahl an Rückkehrerinnen und Rückkehrern. Fast 15 Millionen Vertriebene seien in ihre Herkunftsländer oder -regionen zurückgekehrt. Besonders viele Rückkehrer zählten Afghanistan, Syrien und Regionen im Sudan. Laut des UNHCR-Berichts „Global Trends“ habe die Rückkehr weltweit den zweithöchsten Stand erreicht. mehr
Humanitäre Hilfe Deutschlands stark gesunken
(hib/AHE) Die Ausgaben Deutschlands für humanitäre Hilfe im Ausland sind von 3,28 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,06 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gesunken. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/6500) vorliegenden „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2022 - 2025“ hervor. Demnach sind im Jahr 2023 noch 2,72 Milliarden Euro und 2024 dann 2,26 Milliarden Euro bereitgestellt worden. „Trotz der geringeren Mittel blieb Deutschland mit seinem Engagement in den wichtigsten Krisenkontexten in der Spitzengruppe der Geberländer“, schreibt die Bundesregierung. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, floss etwa ein Drittel der Mittel im Berichtszeitraum in den Nahen und Mittleren Osten, gefolgt von einem Viertel für Afrika. Der größte Anteil entfiel demnach auf humanitäre Hilfen in Syrien, in der Ukraine, in den Palästinensischen Gebieten, in Afghanistan und im Libanon.
Quellen-TK und Onlinedurchsuchungen durch die Bundespolizei
(hib/STO) Die Bundespolizei hat im zweiten Halbjahr 2025 laut Bundesregierung eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) bei einem Gerät und eine Onlinedurchsuchung bei einem Gerät durchgeführt. Die Leistungen seien in Amtshilfe vom Bundeskriminalamt erbracht worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5975) weiter. Danach setzte die Bundespolizei den „IMSI-Catcher“ in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres 15 Mal ein, Ferner versandte die Bundespolizei im genannten Zeitraum den Angaben zufolge 6.605 „stille SMS“ .
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