Montag, 20. Juli 2026

KI in der Prävention (41)

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zu dem Thema

Das Schwerpunktthema des 31. Deutschen Präventionstages am 13. und 14. April 2026 in Hannover lautete „KI in der Prävention“. Die Täglichen Präventions-News veröffentlichen seit Juli 2025 Hintergrundinformationen zu diesem Themenkomplex. 

  • KI bringt Geschäftsmodelle der Softwarebranche ins Wanken
    (1) Statt für Arbeitszeit wird künftig stärker für messbare Ergebnisse bezahlt (2) Branchenwissen als Wettbewerbsvorteil für deutsche Anbieter (3) Bitkom veröffentlicht Studie „Softwarewelt 2036“
    mehr

  • Künstliche Stimmen, echte Gefahr
    Cyberkriminelle nutzen inzwischen täuschend echte Stimmen, um Vertrauen zu gewinnen und Geld zu erbeuten. Die Universität Siegen erforscht im Projekt „AntiScam“, wie sich Menschen vor Betrugsmaschen mit Künstlicher Intelligenz schützen können.  mehr
  • Diskriminierung: Bundesrat fordert stärkeren Fokus auf KI
    (hib/CHE) Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme sollen stärker als bisher geplant im Gesetzentwurf (21/6178) der Bundesregierung für eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden. Das fordert der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf, der nun als Unterrichtung (21/6669) vorliegt. In vielen diskriminierungssensiblen Bereichen würden Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme eingesetzt, schreibt die Länderkammer. Dies sei unter anderem bei der Jobsuche, bei Wohnungs- und Kreditvergaben oder Versicherungsdienstleistungen der Fall. „Die Systeme arbeiten auf Grundlage von Statistiken und Daten, die diskriminierungsbedingte Verzerrungen beinhalten können. Zudem können Vorurteile oder ein fehlendes Bewusstsein für Diskriminierung die Programmierung der Modelle beeinflussen, ohne dass dies für Anwendende oder für betroffene Personen erkennbar ist. Dieses Problem wird vom AGG in der aktuellen Fassung nur unzureichend erfasst“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Bundesregierung sieht das in ihrer Gegenäußerung anders und erwidert dazu: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist grundsätzlich technologieneutral formuliert. Damit ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund eines der in Paragraf 1 AGG geschützten Merkmale unzulässig, unabhängig davon, ob die Benachteiligung unmittelbar durch einen Menschen oder mittels eines KI-Systems erfolgt. Hinsichtlich der Beweisregelung in Paragraf 22 AGG sieht die Bundesregierung jedenfalls derzeit keinen Handlungsbedarf.“ Zwar hätten von Diskriminierung Betroffene in der Regel keine Kenntnis von der technischen Funktionsweise eines IT-Systems und könnten so in einem gerichtlichen Verfahren ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht in vollem Umfang gerecht werden. In vergleichbaren Fällen solcher Informationsasymmetrien greife die Rechtsprechung jedoch auf die Grundsätze der sekundären Darlegungs- beziehungsweise Beweislast zurück. „Für Fälle der Benachteiligung durch algorithmische Entscheidungssysteme bleibt die Entwicklung einer solchen Rechtsprechung zunächst abzuwarten; gesetzgeberisches Tätigwerden dürfte hier einstweilen nicht erforderlich sein“, so die Bundesregierung.

 

 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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