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Hohe Ausgabenzuwächse für psychiatrische Behandlungen
(hib/PK) Die Ausgaben für stationäre psychiatrische Behandlungen haben sich nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren sehr dynamisch entwickelt. Im Zeitraum von 2015 bis 2025 seien die Ausgaben jährlich um rund 6,1 Prozent gestiegen. Sie lägen damit über den Gesamtausgaben (plus 5,1 Prozent) sowie oberhalb der beitragspflichtigen Einnahmen (plus 4,3 Prozent), heißt es in der Antwort (21/6258) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5995) der Grünen-Fraktion. Seit 2023 ist den Angaben zufolge ein besonders dynamisches Wachstum mit Steigerungsraten von rund zwölf Prozent (2023), rund neun Prozent (2024) und rund zwölf Prozent (2025) zu beobachten. Maßgeblich für die Entwicklung sei die Preiskomponente. Die Anzahl der voll- und teilstationären Behandlungsfälle sei seit 2019 konstant und habe 2025 bei rund 0,98 Millionen Fällen gelegen. Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde nun für alle Leistungsbereiche eine Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die jeweilige Grundlohnrate (Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied) als Obergrenze festgesetzt. In der stationären psychiatrischen Versorgung gehe diese Regelung mit einer Rückkehr zur anteiligen Refinanzierung von Tarifsteigerungen von 50 Prozent einher. Ergänzend sei eine Rückzahlungsverpflichtung bei fehlender Besetzung von Personalstellen vorgesehen, heißt es in der Antwort.
Strafrechtlicher Schutz vor „K.-o.-Tropfen“
(hib/STO) Über ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5867). Danach sollen mit dem Entwurf klarstellend die „gefährlichen Werkzeuge“ und „Mittel“ gleichermaßen aufgeführt werden. Damit werde der Einsatz von K.-o.-Tropfen und anderen gefährlichen Mitteln, die der Täter bei der Tat verwendet, von den Qualifikationstatbeständen als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes erfasst, schreibt die Bundesregierung weiter. In diesen Fällen sei auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erkennen. Der Entwurf wurde den Angaben zufolge am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Nach Befassung des Bundesrats und gegebenenfalls einer Gegenäußerung der Bundesregierung zu dessen Stellungnahme werde der Entwurf in den Bundestag eingebracht, heißt es in der Antwort vom 2. Juni ferner.
Mehr illegal eingeführtes Cannabis sichergestellt
(hib/HLE) Die Erfassung, Kategorisierung und übergreifende vergleichende Analyse der Sicherstellungen von illegal eingeführtem Cannabis aus den USA findet in den Sicherheitsbehörden für operative Zwecke fortlaufend statt. Deren Ergebnisse sowie die damit verknüpfte Risikoanalyse seien die Grundlage für ein gezieltes, agiles und an die Lage angepasstes Vorgehen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6282) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5998). Die Effektivität und die Effizienz der Risikoanalyse der Sicherheitsbehörden bestätigt sich laut Regierung dadurch, dass die Sicherstellungszahlen bezüglich Cannabis auf sämtlichen Verkehrswegen gestiegen sind. So seien die Sicherstellungszahlen für Cannabis, insbesondere Marihuana, im Jahr 2025 mit 54.277 Kilogramm im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen. 2024 seien es 12.618 Kilogramm gewesen. Die Antwort erfolgte auf Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409.
Fristgerechte Umsetzung von Gewaltschutzstrategie
(hib/CHE) Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Das betont sie in einer Antwort (21/6321) auf eine Kleine Anfrage (21/6017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan werde im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit geprüft. „Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben“, heißt es in der Antwort weiter.
Diversitätsstrategie der Bundesregierung
(hib/STO) Die Diversitätsstrategie der Bundesregierung ist ein Thema von deren Antwort (21/6314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5872). Danach hat sich die Bundesregierung „im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Gesellschaft besser in der öffentlichen Verwaltung abzubilden, was alle Personengruppen einschließt“. Erreicht wird dies der Antwort zufolge unter anderem durch die Umsetzung der am 29. Januar 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Diversitätsstrategie „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“, welche die „Förderung einer wertschätzenden, diskriminierungsfreien Verwaltungskultur sowie die Erhöhung der Vielfalt in der Bundesverwaltung zum Ziel hat“. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, gewährleistet die Strategie unter anderem eine Verbesserung der Teilhabe und Aufstiegschancen von Personengruppen, die „aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen beziehungsweise ostdeutschen Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung besonders häufig Diskriminierung erfahren“. Sie sehe verpflichtende und freiwillige Maßnahmen in den Bereichen „vielfaltsbewusste Personalentwicklung und -gewinnung“ sowie Diskriminierungsprävention und -intervention vor und werde derzeit von den Bundesbehörden umgesetzt.
www.praeventionstag.de
