Freitag, 10. Juli 2026

Neue KOK-Studie untersucht Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel

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Menschenhandel und Zwangsverheiratung sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Die Beratungsarbeit zu beiden Phänomenen weist grundlegende Gemeinsamkeiten auf, zugleich bestehen spezifische Unterschiede in den Lebensrealitäten und Unterstützungsbedarfen Betroffener. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel – KOK e.V. Mit Blick auf die künftige Einordnung bestimmter Zwangsverheiratungsfälle als Menschenhandel zeigt die Untersuchung, welche Herausforderungen und Chancen sich daraus für Fachberatungsstellen ergeben.

Die KOK-Studie „Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel. Eine vergleichende Analyse der Beratungspraxis zu Menschenhandels- und Zwangsverheiratungsfällen“ untersucht die möglichen Auswirkungen der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie auf die Beratungspraxis in Deutschland. Mit der Richtlinie wird Zwangsverheiratung erstmals ausdrücklich als Ausbeutungsform im Kontext von Menschenhandel anerkannt. 

Die qualitative Untersuchung basiert auf Interviews mit Expert*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen zu Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Beratungsarbeit in beiden Bereichen zahlreiche Überschneidungen aufweist, zugleich jedoch unterschiedliche fachliche Anforderungen bestehen. So bestehen im Bereich der Zwangsverheiratung häufiger dauerhafte Bedrohungslagen, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich machen. Im Bereich Menschenhandel zeigen sich dagegen oftmals besondere medizinische und psychosoziale Unterstützungsbedarfe.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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22.07.2025