Samstag, 27. Juni 2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Komplexe Krankheitsbilder bei Suchterkrankungen
(hib/PK) Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Suchterkrankungen weisen nach Angaben der Bundesregierung teilweise komplexe Krankheitsbilder und Lebensläufe auf. Behandlungen liefen nicht immer planmäßig. Angestrebt werde ein nahtloser Übergang zwischen Suchtberatung, Entgiftung, Therapie und Nachsorge, heißt es in der Antwort (21/6257) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5974) der Grünen-Fraktion. Die Suchthilfe ist den Angaben zufolge vielschichtig organisiert. Für die Finanzierung von Leistungen für Kinder und Jugendliche seien zahlreiche Akteure zuständig. Eine bundeseinheitliche Steuerung sei nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund stünden bundesweit in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen insgesamt 450 Reha-Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

 

OK-Verbindungen von Rechtsextremisten
(hib/STO) Über Verbindungen von Rechtsextremisten zur Organisierten Kriminalität (OK) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6192) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5894). Danach wurden im Jahr 2024 drei OK-Gruppierungen festgestellt, die der politisch rechts motivierten Kriminalität zuzurechnen waren oder aber Bezüge zu dieser aufwiesen. Eine OK-Gruppierung wurde der politisch rechts motivierten Kriminalität zugerechnet und war in der organisierten Rauschgiftkriminalität aktiv, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Bei den restlichen zwei Gruppierungen konnten den Angaben zufolge Bezüge zur politisch rechts motivierten Kriminalität festgestellt werden, „einmal im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung und einmal im Bereich der Rauschgiftkriminalität“.

 

Bundesregierung will psychosoziale Prozessbegleitung stärken
(hib/JOH) Die Bundesregierung will die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung stärken und hat dafür einen Gesetzentwurf (21/6214) vorgelegt. Er sieht vor, dass die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung - insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) - überarbeitet werden. So soll ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei soll insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen hinter den bei der Einführung des Rechtsinstituts prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht im Katalog des § 395 Absatz 3 StPO aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den §§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht.

 

Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum
(hib/CHE) Die Bundesregierung prüft und bearbeitet fortlaufend Fragen der Vertretung von Kindern durch ihre Eltern. Die Prüfung zur Einwilligung von Eltern in die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder über digitale Dienste wird zu gegebener Zeit abgeschlossen. An der Prüfung sind die in der Zuständigkeit betroffenen Ressorts beteiligt (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung). Das schreibt die Regierung in einer Antwort (21/6198) auf eine Kleine Anfrage (21/5682) der AfD-Fraktion.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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