Samstag, 13. Juni 2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

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zu dem Thema

Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

  1. Einziehung von Kraftfahrzeugen und Vermögenswerten aus Straftaten
     
  2. Vor 75 Jahren: Errichtung des Bundesverfassungsgerichts
     
  3. Vor 100 Jahren: Weimar und der Kampf um Schwarz-Rot-Gold
     

  4. Strafrechtliche Grenzen im Meinungsstreit Untertitel: Zur Rechtslage im europäische
     

  5. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts des Staates Israel Untertitel: Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts des Staates Israel. Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

 

Hintergrund:

„Alle Abgeordneten sollen gleichberechtigt Zugang zu wissenschaftlichen Informationen haben. Zugleich soll die Legislative über ein Gegengewicht zum wachsenden informationellen Sachverstand der Exekutive verfügen – aus diesem Grund gibt es seit 1970 einen eigenständigen Wissenschaftlichen Fachdienst. 

Die Hauptaufgabe der Wissenschaftlichen Dienste besteht darin, zu den vielfältigen Fragen der Abgeordneten Informationen zu recherchieren und zu analysieren. Alle Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste werden individuell für die anfragenden Abgeordneten erstellt. Diese gut recherchierten und schnell verwertbaren Informationen stehen dem Auftraggeber vier Wochen exklusiv zur Verfügung. Nach dieser Schutzfrist werden die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste im Internet veröffentlicht. Die Auftraggeber und die Autoren werden hierbei vertraulich behandelt. Bei den Wissenschaftlichen Diensten arbeiten Menschen mit unterschiedlichsten beruflichen Hintergründen. Sie sind stets der wissenschaftlichen und parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Pro Jahr werden bis zu 2000 Anfragen bearbeitet.

Die Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste leisten Hilfe bei der parlamentarischen Kontrollfunktion, aber keine unmittelbare politische Arbeit: Sie fertigen keine Plenarvorlagen, Gesetzentwürfe oder politischen Konzeptionen, sondern bearbeiten ausschließlich mandatsbezogene Aufträge zu Themen auf Bundesebene. Rechtsauskünfte zu Einzelfällen werden nicht erteilt.“ Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/einleitung-1063648 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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