Samstag, 6. Juni 2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Hohe Gesundheitsfolgekosten durch Alkohol und Zigaretten
(hib/PK) Prävention spielt nach Ansicht der Bundesregierung eine zentrale Rolle zum Schutz der Gesundheit. Angesichts der hohen Krankheitslast durch nichtübertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Typ-2-Diabetes sei eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung erforderlich, heißt es in der Antwort (21/6113) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5597) der Grünen-Fraktion. Derzeit würden weitere Initiativen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung geprüft. Aufgrund des hohen Konsums seien Tabak und Alkohol mit die bedeutendsten Risikofaktoren für die häufigsten nichtübertragbaren Krankheiten und für vorzeitige Sterblichkeit. Schätzungen gingen von volkswirtschaftlichen Kosten in Höhe von jährlich mehr als 150 Milliarden Euro allein durch Tabak- und Alkoholkonsum aus. Es sei daher wichtig, mit geeigneter Prävention insbesondere Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen. Eine gesunde Ernährung trage zur Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen bei, heißt es in der Antwort weiter. Ende 2026 wird den Angaben zufolge ein Abschlussbericht zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten erwartet. Das Präventionsgesetz von 2015 hat nach Einschätzung der Bundesregierung viele positive Entwicklungen bewirkt. Die auf Grundlage des Gesetzes geschaffene Nationale Präventionskonferenz (NPK) fördere die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und der Privaten Krankenversicherung (PKV) unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientenvertretungen sowie der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände. In der von der NPK entwickelten nationalen Präventionsstrategie seien übergeordnete Ziele formuliert: gesund aufwachsen, gesund leben und arbeiten sowie gesund im Alter. Die Bundesregierung arbeite stetig an der Fortentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung.

 

Rechtsextremismus bleibt ein Schwerpunkt in Bundesprogramm
(hib/CHE) Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5989) auf eine Kleine Anfrage (21/5712) der Fraktion Die Linke und verweist ferner darauf, dass die neue Förderrichtlinie für das Programm noch in Arbeit sei, detaillierte Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht gemacht werden könnten.

 

KI-Einsatz in der Justiz
(hib/SCR) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine konkreten Erkenntnisse über eine Zunahme von Schriftsätzen, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) verfasst wurden. „Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen“ dazu lägen nicht vor, schreibt sie in ihrer Antwort (21/5985) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5683) unter dem Titel „Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung“. Zugleich verweist die Bundesregierung auf zahlreiche Vorhaben, in denen KI in der Justiz eingesetzt, erprobt oder bereits in den Echtbetrieb überführt werde. Der Schwerpunkt liege derzeit auf der Automatisierung „gleichförmiger und standardisierter Arbeitsschritte“, etwa der Anonymisierung von Urteilen, der Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie der Auswertung und Extraktion von Daten. Genannt werden unter anderem die Projekte „ALeKS“ der Länder Niedersachsen und Bayern, „JANO“ der Länder Hessen und Baden-Württemberg sowie „MAKI“ des Landes Niedersachsen. Für KI-Systeme zur Entscheidungsunterstützung in der Justiz verweist die Bundesregierung auf die KI-Verordnung, die solche Systeme grundsätzlich als Hochrisiko-KI einstufe. KI in der Justiz sei als unterstützendes Werkzeug zu betrachten, schreibt die Bundesregierung weiter. Rechtliche Bewertungen und Entscheidungen blieben in menschlicher Verantwortung. Zudem setze der verfassungsrechtliche Rahmen der Entscheidungsfindung durch die Gerichte klare Grenzen, da die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern vorbehalten sei. „Die endgültige Entscheidung muss immer von einem Menschen getroffen und verantwortet werden. KI-Systeme dürfen daher nur unterstützend eingesetzt werden“, heißt es weiter.

 

Angriffe gegen Repräsentanten von Parteien
(hib/PK) Die Polizei hat 2025 insgesamt 5.140 Angriffe gegen Repräsentanten der im Bundestag vertretenen Parteien registriert. Mit 1.852 gemeldeten Straftaten war laut dem Unterangriffsziel (UAZ) „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ der Polizeistatistik die AfD am häufigsten betroffen, gefolgt von der CDU mit 1.171 Fällen und den Grünen mit 1.005 Fällen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5964) auf eine Kleine Anfrage (21/5256) der AfD-Fraktion mitteilt. Dem UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ wurden den Angaben zufolge im Gesamtjahr 2025 insgesamt 845 Straftaten gegen die im Bundestag vertretenen Parteien zugeordnet. Auf die AfD entfielen demnach 239 Fälle, auf die CDU 199 und auf die Grünen 137.

 

Entlassungen wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen
(hib/AW) Die Bundeswehr hat seit der Verabschiedung des Gesetzes „zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“ am 17. November 2023 insgesamt 19 Soldaten nach Paragraf 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes entlassen (Stichtag: 13. April 2026). Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5579) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5224) mit. Eine Entlassung nach Paragraf 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes ist nach Angaben der Bundesregierung möglich, wenn Soldaten „schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die eine Gefahr für die militärische Ordnung oder das Vertrauen in die Bundeswehr darstellen“. Verfassungsfeindlich seien Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelung gelte für Zeit- und Berufssoldaten, Wehrdienstleistende und Reservisten.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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