
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
Wohnungslosigkeit soll bis 2030 überwunden werden
(hib/HLE) Die Bundesregierung hält weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. In der Antwort der Regierung (21/5884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5611) heißt es, bis 2030 solle allen betroffenen Personen ein Wohnraumangebot gemacht werden können. Zugleich sei davon auszugehen, dass auch künftig Menschen ihren Wohnraum aus individuellen Gründen unfreiwillig verlieren würden. „Hier wird es darauf ankommen, die Übergangszeit in einer Maßnahme der Wohnungsnotfallhilfe möglichst kurz zu halten“, schreibt die Regierung in der Antwort. Das Erreichen des Ziels der Überwindung der Wohnungslosigkeit hänge von einer Vielzahl von Umständen ab, die sich nicht vorherbestimmen lassen würden. Dazu zählt die Regierung Fluchtbewegungen aufgrund von Krisen, Konflikten und Kriegen sowie unter anderem dadurch bedingter Baupreis-, Zins- und Inflationsentwicklungen. Außerdem enthält die Antwort Angaben zur Förderung von Einrichtungen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen.
Neukonzeption von „Demokratie leben!“
(hib/CHE) Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde - wie angekündigt - im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.
Antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2026
(hib/STO) Über antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2026 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5845) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5595). Danach wurden dem Bundeskriminalamt für das erste Quartal dieses Jahres bislang insgesamt 199 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet, darunter acht Gewalttaten (Stichtag: 31. März 2026). Davon entfielen den Angaben zufolge auf die politisch rechts motivierte Kriminalität drei Gewalt- und 151 sonstige Straftaten und auf die politisch links motivierte Kriminalität drei sonstige Straftaten. Dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie“ wurden laut Vorlage eine Gewalt- und 16 sonstige Straftaten zugeordnet und dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie“ ein Gewaltdelikt und acht sonstige Straftaten. Im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität - Sonstige Zuordnung“ waren drei Gewalttaten und 21 sonstige Straftaten zu verzeichnen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach wurden bei den genannten Straftaten insgesamt drei Personen leicht verletzt, davon zwei aufgrund von Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität und eine aufgrund von Straftaten des Phänomenbereichs der „Politisch motivierten Kriminalität - sonstige
Rekrutierung Minderjähriger durch OK-Strukturen
(hib/STO) Die Rekrutierung Minderjähriger durch Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5779) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5155). Danach lässt sich dieses Phänomen seit einigen Jahren international beobachten. In den vergangenen Monaten sei es zu einer Häufung dieses Phänomens im europäischen Ausland gekommen, führt die Bundesregierung weiter aus. Demgegenüber würden in Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden. Bei den wenigen polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter den Angaben zufolge Gewaltdelikte wie etwa die Androhung von Gewalt oder die Ausübung physischer Gewalt. mehr
Fast 270 Sprengungen von Geldautomaten im Jahr 2024
(hib/STO) Im Jahr 2024 sind laut Bundesregierung insgesamt 269 Sprengungen von Geldautomaten verzeichnet worden. Entsprechend des Bundeslagebildes „Angriffe auf Geldautomaten 2024“ des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden dazu 103 Tatverdächtige ermittelt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/5902) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5633) weiter hervorgeht. Danach hatten 78 der 103 Tatverdächtigen (75,7 Prozent) ihren Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Tat nicht in Deutschland.
Tatverdächtigenbelastungszahlen ausgewählter Gruppen
(hib/STO) Um die „Tatverdächtigenbelastungszahl in Bezug auf ausgewählte Bevölkerungsgruppen im Erfassungsjahr 2025“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5881) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5608). Wie die Fraktion darin schrieb, ist die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) „die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahre“. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche TVBZ sich „im Hinblick auf deutsche Tatverdächtige und die unter Gewaltkriminalität in absoluten Zahlen jeweils zehn führenden nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten mit Wohnsitz in Deutschland“ ergibt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, beziehen sich die für die Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl benötigten Tatverdächtigenzahlen auf das Berichtsjahr 2025 und die Bevölkerungszahlen „auf den Stichtag 31. Dezember 2024, nach Zensus 2022“. Danach beläuft sich die TVBZ zum Schlüssel „Gewaltkriminalität“ der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei deutscher Staatsangehörigkeit auf insgesamt 158, während sie bei syrischer Staatsangehörigkeit bei insgesamt 1.722 liegt, bei irakischer bei insgesamt 1.512 und bei afghanischer bei insgesamt 1.508. Bei bulgarischer Staatsangehörigkeit liegt sie laut Bundesregierung bei insgesamt 838, bei serbischer bei insgesamt 772 und bei rumänischer bei insgesamt 571. Bei kosovarischer Staatsangehörigkeit wird in der Antwort eine TVBZ von insgesamt 540 angegeben, bei türkischer von insgesamt 514, bei ukrainischer von insgesamt 479 und bei polnischer von insgesamt 391.
Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt
(hib/STO) Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5919) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5638). Danach wird mit dem Entwurf „auf eine insbesondere von Betroffenen digitaler Gewalt, der Praxis und aus der Wissenschaft wiederholt und nachdrücklich erhobene Forderung“ reagiert, das Strafrecht an die neuen Phänomene des digitalen Zeitalters anzupassen. Ein gesetzgeberisches Vorgehen sei vor dem Hintergrund erforderlich gewesen, dass ein wesentlicher Teil der öffentlichen und privaten Kommunikation mittlerweile im virtuellen Raum stattfinde und es in diesem Kontext insbesondere in sozialen Netzwerken immer wieder auch zu rechtswidrigen Inhalten wie bildbasierter sexualisierter Gewalt - etwa in Form von KI-generierten sexualisierten Deepfakes - komme, legt die Bundesregierung weiter dar. Mit Blick auf bestehende Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung in diesem Kontext führt sie zugleich aus, dass sich allgemein feststellen lasse, „dass die Anonymität des Internets die Strafverfolgungsbehörden vor allem im Bereich der Identifizierung mutmaßlicher Tatverdächtiger vor Herausforderungen stellt“. Damit die Identität von Tatverdächtigen künftig häufiger aufgeklärt werden könne, habe die Bundesregierung am 22. April 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beschlossen, heißt es in der Antwort des Weiteren.
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