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Unfallversicherungen haben keine Daten zu Kindesmissbrauch
(hib/CHE) Dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand (DGUV) liegen grundsätzlich keine statistischen Daten über die Anzahl der gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauch vor. Das geht aus einer Antwort (21/5705) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5187) der Fraktion Die Linke hervor. Im Rahmen einer gesonderten Abfrage, die mangels Datenlage allerdings nicht von allen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand habe beantwortet werden können, seien für die Jahre 2017 bis 2021 insgesamt 181 Fälle sexuellen Missbrauchs an Schülerinnen und Schülern in Bildungseinrichtungen und Kindern in Betreuungseinrichtungen gemeldet worden, schreibt die Regierung weiter. „Die DGUV ging damals davon aus, dass die Anerkennungen dieser Fälle als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung im niedrigen zweistelligen Bereich lagen. Konkrete Daten zu den Anerkennungen liegen der DGUV nicht vor. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine statistischen Daten über die Anzahl der gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauch vor.“
Straftaten mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“
(hib/STO) Im vergangenen Jahr sind in Deutschland laut Bundesregierung insgesamt 393 Straftaten mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ registriert worden. Dabei handelte es sich in 224 Fällen um Sachbeschädigung, in 91 Fällen um Propagandadelikte und in 40 Fällen um Volksverhetzung, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/5687) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5067) weiter hervorgeht. Danach waren im Jahr 2024 insgesamt 352 Delikte mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ verzeichnet worden, darunter 195 Sachbeschädigungen, 83 Propagandadelikte und 34 Fälle von Volksverhetzung.
Kenntnisse über das „Epstein-Netzwerk“
(hib/STO) Kenntnisse über das „Epstein-Netzwerk“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5008). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem nach Erkenntnissen der Bundesregierung über etwaige Kontakte Jeffrey Epsteins zu deutschen Diplomaten, Botschaftsangehörigen oder anderen Regierungsvertretern. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, sind ihr „auf Grundlage der kurzfristig verfügbaren Informationen“ keine Kontakte zwischen in der Frage genannten Personen und Jeffrey Epstein bekannt.
Schleuserkriminalität als Einnahmequelle der OK
(hib/STO) Schleuserkriminalität als Einnahmequelle organisierter krimineller Netzwerke ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5743) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5472). Im Jahr 2024 erzielten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) danach gemäß dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 einen kriminellen Ertrag von 798,8 Millionen Euro. Dabei entfielen 54,9 Millionen Euro auf den Bereich der Schleusungskriminalität, wie die Bundesregierung ausführt. Zugleich schreibt sie in der Vorlage, dass die Vermögensabschöpfung neben der Kriminalprävention und der „konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität im Besonderen“ bilde. In nahezu allen Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich Schleusungskriminalität würden auch Finanzermittlungen geführt. „Im Berichtsjahr 2024 konnten Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Millionen Euro sichergestellt werden“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
Verhandlungen über neuen „Pakt für den Rechtsstaat“
(hib/STO) Ein neuer „Pakt für den Rechtsstaat“ mit den Ländern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5730) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5403). Danach ist laut dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode der Abschluss eines solchem Paktes geplant. „In diesem Zuge sollen in den Jahren 2027 bis 2029 neben 210 Millionen Euro für die Digitalisierung weitere 240 Millionen Euro für die personelle Stärkung der Justiz bereitgestellt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Verhandlungen mit den Ländern zu den Modalitäten des geplanten Pakts dauern den Angaben zufolge noch an. „Im Rahmen des (ersten) Pakts für den Rechtsstaat 2018 hat der Bund den Ländern insgesamt 220 Millionen Euro für den Aufbau von 2.000 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Verfügung gestellt“, heißt es in der Antwort ferner. Die Mittel seien den Ländern in zwei Tranchen von jeweils 110 Millionen Euro (2019 und 2021) bereitgestellt worden. In den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 stelle der Bund „in der sogenannten Digitalisierungsinitiative für die Justiz bis zu 200 Millionen Euro, also jährlich etwa 50 Millionen Euro, für die weitere Digitalisierung der Justiz bereit“.
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