Schwerpunktthema: Prävention & gesellschaftlicher Frieden.
25.05.2026

"KI in der Prävention" (37)

Das Schwerpunktthema des 31. Deutschen Präventionstages am 13. und 14. April 2026 in Hannover lautete „KI in der Prävention“. Die Täglichen Präventions-News veröffentlichen seit Juli 2025 Hintergrundinformationen zu diesem Themenkomplex. 

  • KI-Assistenzsysteme im Gesundheitswesen befürwortet
    (hib/PK) Die Bundesregierung erkennt KI-‑Assistenzsysteme im Gesundheitswesen als potenziell wertvoll an, fordert aber strenge Auflagen für Evidenz, Transparenz und Aufsicht. Zentral seit die Sicherheit von Patienten sowie die Qualität der erbrachten Leistungen, heißt es in der Antwort (21/5713) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5401) der AfD-Fraktion. Hierbei müssten sich Hersteller und Nutzer an geltende nationale und europarechtliche Anforderungen halten. Mit dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit und dem Europäischen Gesundheitsdatenraum würden Infrastrukturen aufgebaut, um den datenschutzkonformen, sicheren Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen, damit datengestützte Innovationen auch in Deutschland sicher anwendbar seien.

  • Grundlagenpapier 2026 zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz
    Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs im Mai 2026:
    1. Die Nutzung von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten dient der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung sowie der Verfahrensbeschleunigung, nicht aber als Instrument der (Personal-) Einsparung.
    2. KI und algorithmische Systeme in Gerichten unterstützen bei der Vorbereitung, Strukturierung und Standardisierung, ersetzen aber keine richterlichen Entscheidungen. Die größten kurzfristig sichtbaren und positiven Effekte liegen in der Bewältigung repetitiver vorbereitender Aufgaben.
    3. Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten erfordert eine effektive und verbindliche Governance zur Einhaltung rechtlicher und ethischer Grenzen. Außerdem sind kontrollierbare Betriebsumgebungen, Datenhoheit und einheitliche bundesweite Standards erforderlich.
    4. Bei der Implementierung von KI und algorithmischen Systemen in den Gerichten sind Insellösungen und Parallelentwicklungen zu vermeiden. Die Justizverwaltungen müssen ihre Ressourcen bündeln und gemeinsame Prioritäten setzen. 5. Die Nutzbarmachung von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten erfordert umfangreiche Investitionen in technische Infrastruktur und Fachpersonal. Gerichte benötigen flächendeckend Zugriff auf verfügbare Legal Tech-Anwendungen und KIgestützte Tools.
    6. Die Nutzung von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten erfordert die verpflichtende Fortbildung und Sensibilisierung der Beschäftigten, um Systeme sachkundig, verantwortungsvoll und sicher einzusetzen sowie Risiken eigener und durch Dritte genutzter KI-Tools zu erkennen.
    7. KI und algorithmische Systeme können den Zugang zu Informationen und den Gerichten für Bürgerinnen und Bürger erleichtern und stärken, wenn sie nutzerzentriert und neben den bestehenden Kommunikationswegen eingesetzt werden.

  • „Macht KI die Menschheit dümmer? Experten regen Anpassungen im Umgang mit ihr an
    Künstliche Intelligenz macht die Menschheit nach Einschätzung des Bildungsexperten Wolfgang König nicht zwangsläufig dümmer, wenn sie ihren Umgang mit und ihre Vorstellungen von KI anpasst. Man müsse vor allem bewerten lernen und zu einer Art „Mini-Manager“ werden, sagte er der KNA.“ Quelle: (Deutschlandfunk) und mehr

  • Positionspapier: Grundwerte in der digitalisierten Gesellschaft
    Acht Jahre nach der Erstauflage veröffentlicht D64 eine grundlegend überarbeitete Neufassung des Positionspapiers zur Vereinbarkeit von Künstlicher Intelligenz mit den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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