Schwerpunktthema: Prävention & gesellschaftlicher Frieden.
09.05.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt
(hib/CHE) Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei der Aufarbeitung der Epstein-Files weiterhin aufmerksam. Sie beteiligt sich darüber hinaus nicht an Spekulationen. Das betont sie in einer Antwort (21/5349) auf eine Kleine Anfrage (21/4476) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es weiter, dass die Regierung in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zahlreiche Verbesserungen erreicht habe. „Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt (UBSKM-Gesetz) ist am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft getreten und stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Auch auf Landesebene wurden entsprechende gesetzliche Regelungen angestoßen oder getroffen“, so die Regierung. Sie prüfe darüber hinaus kontinuierlich, ob weiterer Handlungsbedarf bestehe, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam gewährleisten zu können. Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, sei aber nicht Ziel der Regierung, denn, um Kinder besser zu schützen und sie in ihren Rechten zu stärken, „ist es wichtig, direkt in der Lebenswirklichkeit der Kinder anzusetzen; zum Beispiel in der Kita, in der Schule oder in der Elternarbeit“. Die Bundesregierung verweist ferner auf die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne #nichtwegschieben, die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gemeinsam umgesetzt wird. Ziel der Kampagne sei es, Erwachsene dafür zu sensibilisieren, dass Missbrauch vor allem im eigenen Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis stattfinde und sie zu ermutigen und zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, aufmerksam zu sein und bei Verdachtsmomenten zu handeln. Für die Umsetzung der Kampagne stehen im Jahr 2026 rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich soll den Angaben zufolge im laufenden Jahr ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelegt werden.

 

Strategie „Mentale Gesundheit junger Menschen“ ist in Arbeit
(hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Beschluss des Deutschen Bundestages (20/12089) aus der vergangenen Legislaturperiode für eine Stärkung der Prävention, um Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern zu unterstützen, zur Kenntnis genommen und begreift ihn als wertvollen Beitrag in der Debatte. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Forderungen erwächst aus dem Beschluss nicht, wie die Regierung in einer Antwort (21/5334) auf eine Kleine Anfrage (21/5045) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausführt. Dennoch betont die Regierung in der Antwort die Bedeutung des Themas und verweist auf verschiedene Maßnahmen der vergangenen Monate, auch auf Ebene der Bundesländer. Sie schreibt etwa: „Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, eine Strategie 'Mentale Gesundheit für junge Menschen' neu zu verankern. Die Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen liegen, insbesondere durch Aufklärung und niedrigschwellige Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren Fachkräften.“ Ziel der Bundesregierung sei es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser miteinander zu verzahnen. Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ werde derzeit erarbeitet. „Die Bundesregierung beabsichtigt, Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern in der Strategie zu berücksichtigen.“

 

Femizid als eigenständiger Straftatbestand im Strafrecht
(hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Femizide als eigenständigen Straftatbestand im Strafrecht zu verankern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die systematische Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts sei keine private Tragödie, „sondern Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Machtungleichheiten“, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 179413). Eine differenzierte rechtliche Erfassung sei erforderlich, um Prävention, Strafverfolgung und gesellschaftliche Sensibilisierung wirksam zu verbessern. Nach dem Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamtes (BKA) seien in Deutschland 155 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet worden, schreibt der Petent. Insgesamt seien 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt und 47.749 weibliche Opfer von innerfamiliärer Gewalt registriert worden. „Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, geschlechtsspezifische Gewalt gezielt zu adressieren.“ Femizide, definiert als die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, stellten ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das spezifische rechtliche Maßnahmen erfordere, betont der Petent. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Femizid würde aus seiner Sicht die besondere Schwere dieser Taten anerkennen und könne zu effektiverer Prävention und Strafverfolgung beitragen. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung plane, „Gewaltkriminalität zu bekämpfen und insbesondere Frauen durch ein neues Qualifikationsmerkmal beim Tatbestand des Mordes (Paragraf 211 des Strafgesetzbuches) besser zu schützen“. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfe nach eigenen Angaben, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können, heißt es. Nach Einschätzung des Ausschusses ist die Petition geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden. Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_03/_18/Petition_179413.nc.html

 

Regierung verteidigt Armutsbericht gegen Kritik
(hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/5375) auf eine Kleine Anfrage (21/4827) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Methoden zur Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts. Die Abgeordneten hatten in der Anfrage kritisiert, dass der aktuelle Bericht den Anspruch, eine faktenbasierte und integrierte Betrachtung materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer Mobilität zu liefern sowie die Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe, nur eingeschränkt erfülle. Zur Erfassung von Reichtum erläutert die Regierung unter anderem: Diese folge einem Verständnis von „Reichtum“ als privilegierter Lebenssituation, mit der erhöhte Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen verbunden seien. Diesem Ansatz folgend, würden weit überdurchschnittliche Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in den verschiedenen Dimensionen (Einkommen, Vermögen, Wohnen) gemäß den gebräuchlichen Operationalisierungen und Abgrenzungen in der Verteilungs- und Wohlfahrtsforschung untersucht. Da auch in der Forschung keine allgemein akzeptierte Definition von „Reichtum“ existiere, verzichte die Bundesregierung darauf, eine eigenständige Definition vorzunehmen, zumal aufgrund des Verständnisses von „Reichtum“ als notwendig multidimensional zu analysierendem Phänomen auch das Problem der Datenverfügbarkeit gegeben sei. „Die Vielschichtigkeit von 'Reichtum' zeigt sich auch im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts“, heißt es in der Antwort weiter.

 

Noch keine Einzelheiten zum Umbau von „Demokratie leben“
(hib/CHE) Die Bundesregierung macht derzeit keine Angaben darüber, wie sie im Einzelnen die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für 2027 umbauen will. Als Begründung nennt sie in einer Antwort (21/5411) auf eine Kleine Anfrage (21/4932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen sei. Das Programm werde aber, wie angekündigt, im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ würden zum 31. Dezember 2026 auslaufen; die Ergebnisse gesichert. „Zukünftig gibt es die vier Handlungsebenen Kommune, Land, Bund und digitaler Raum“, so die Regierung. Sie erläutert darüber hinaus: „Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren.“

 

Übergriffe auf Bahnmitarbeiter deutlich angestiegen
(hib/HAU) Die Anzahl der im Dienst Opfer einer Gewalttat gewordenen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist von 1.882 im Jahr 2019 auf 3.023 im Jahr 2025 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5307) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4552) hervor. „Das Reisendenaufkommen hat seit der Corona-Pandemie wieder zugenommen“, schreibt die Regierung zur Erläuterung. Hierdurch fänden auch vermehrt Kontrollen bei den Reisenden in Zügen und an Bahnhöfen statt. In den Kontrollsituationen, wie beispielsweise Fahrausweiskontrollen - insbesondere bei der Prüfung der Identität anhand der Personaldokumente - sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts „zeigen Menschen eine aggressivere Haltung gegenüber Arbeitnehmern mit Unternehmensbekleidung“, die dann in vielen Fällen durch verbale und tätliche Übergriffe zum Ausdruck komme. Nach Angaben der DB AG gebe es seit 2024 Bodycams für Kundenbetreuer im Nahverkehr auf freiwilliger Basis, heißt es weiter. Aktuell würden etwa 1.400 der rund 5.500 Kundenbetreuer das Angebot wahrnehmen. Das sei eine Ausstattungsquote von rund 26 Prozent. Bei der DB-Sicherheit tragen der Vorlage zufolge 173 Mitarbeiter anlassbezogen oder permanent Bodycams. Seit 2025 gebe es außerdem Pilotprojekte mit Bodycams im Fernverkehr.

 

Handlungsdruck bei mentaler Gesundheit junger Menschen
(hib/CHE) In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Sachverständige mehr und besser koordinierte Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche gefordert. Bei Kinder- und Jugendarbeit allgemein, aber auch bei der Schulsozialarbeit dürfe nicht gespart werden, so der einhellige Appell der Expertinnen. Geladen waren sie zum Thema „Mentale Gesundheit von jungen Menschen - Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, und sie waren sich einig, dass der Fokus stärker auf die Prävention, die auch früher im Lebensalter beginnen müsse, gesetzt werden sollte. Außerdem mahnten sie eine Regulierung von Social Media, mehr Mitspracherechte der Jugendlichen bei den sie betreffenden Belangen, einen verbindlichen Qualitätsrahmen für die Unterstützungsangebote sowie eine separate Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychatrie an.

So wies etwa Freia De Bock, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin, darauf hin, wie zentral Bewegung und die Förderung von Selbstregulation für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen seien. „Selbstregulation ist eine Basiskompetenz für das weitere Leben, und wir wissen relativ gut, wie man diese schon in der Kita fördern kann.“

Amy Kirchhoff, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, betonte, die Resilienz der Jugendlichen sei allgemein gering und könne mit den gegebenen strukturellen Bedingungen auch nicht gestärkt werden. Aber: „Wir können nicht erst mit 18 anfangen, diese Resilienz zu stärken.“ Ein bloßes Verbot der Social-Media-Nutzung bis zu einem bestimmten Alter lehnte sie ab, denn junge Menschen müssten auch befähigt werden, sich im digitalen Raum zu bewegen, sagte sie. 

Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter in Rostock, sagte, Prävention müsse über das ganze Aufwachsen hinweg gedacht werden. „Wir brauchen dafür eine starke Kinder- und Jugendhilfe, weil die der stärkste Partner vor Ort ist, um Kinder mit ihren Erfahrungen zu unterstützen.“

Christine Lohn, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA) schilderte die vielen Belastungen, mit denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, oft verstärkt dadurch, dass sie in zwei Welten, der realen und der digitalen, leben und dort mit vielen Erwartungen konfrontiert würden. Gleichzeitig erlebten sie in ihrem Alltag vielfach, dass an ihnen gewissermaßen gespart würde, indem Angebote zusammengestrichen oder unsicher finanziert werden. „Eine Strategie für mentale Gesundheit darf sich nicht nur auf die Schule beschränken, sie muss zwingend auch die Sozialarbeit mit einbeziehen“, forderte sie.

Cornelia Metge, Mitglied im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer, schilderte die schwierige Versorgungslage für Kinder und Jugendliche auf dem Land, denn sie seien nicht so mobil und würden oft mehr als eine Stunde brauchen, um in ihre Praxis kommen zu können. Eine Kürzung der Honorare für Psychotherapeuten, die nicht zu den Spitzenverdienern gehörten, könne dazu führen, dass die ohnehin schon angespannte Versorgungslage sich für die jungen Patienten weiter verschärfe, warnte sie.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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