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Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt
(hib/STO) Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten seien sich jedoch einig, dass es den gesetzlichen Regelungen bislang an Klarheit fehlt und genauere Regelungen zu einer weiteren Sensibilisierung von allen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufen führen sollten. Vor diesem Hintergrund sehe sie im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens insoweit Reformbedarf, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 enthalte den Auftrag, sich bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren maßgeblich zu Lasten der gewalttätigen Person zu berücksichtigen. Entsprechende Referentenentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts sowie zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bald vorgelegt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Überdies habe sie am 19. November 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde ( 21/4082).
Darin wird laut Vorlage unter anderem die Möglichkeit eröffnet, „auch in einem Umgangsverfahren dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen gegen einen Elternteil anzuordnen, von dem eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht“. Das beinhalte die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wenn diese unerlässlich für den Schutz des Kindes ist. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, zudem am 25. März 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen zu haben, mit dem Opfer von schweren Straftaten im Strafprozess besser unterstützt werden sollen. Dazu solle die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt werden. Insbesondere sollten Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollten sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden. Auch erarbeite das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Angaben zufolge derzeit einen Regelungsvorschlag, der es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtern soll, ihren Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags durchzusetzen. „Denn die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt ist in der Praxis oft mit hohen Hürden verbunden“, heißt es dazu in der Antwort des Weiteren.
Stärkung des freiwilligen Engagements in ländlichen Räumen
(hib/HAU) Freiwilligem Engagement in ländlichen Räumen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Es stärkt den sozialen Zusammenhalt, unterstützt die Daseinsvorsorge und trägt maßgeblich zur Lebensqualität vor Ort bei. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am 15.04.2026 geladenen Sachverständigen einig. Um das freiwillige Engagement in ländlichen Räumen zu sichern, braucht es aus ihrer Sicht bessere Rahmenbedingungen. Angesprochen wurde unter anderem eine bessere Anerkennungskultur, der Abbau von Zugangsbarrieren, der Ausbau hauptamtlicher Unterstützungsstrukturen und weniger Bürokratie.
„Ehrenamt bei den Landfrauen ist kein Hobbyehrenamt“, sagte Heidrun Diekmann, Präsidiumsmitglied beim Deutschen Landfrauenverband. Es sei strukturbildend und zugleich auch Daseinsvorsorge. Ortsvereine organisierten Bildung, Integration, Kultur und soziale Unterstützung. „Sie sind also quasi Bildungsanbieter, Nachbarschaftsnetzwerk und sehr häufig erste Anlaufstelle in Krisen“, sagte Dieckmann. Solle das so bleiben, brauche es „verlässliche, geschlechtersensible Rahmenbedingungen“, weniger Bürokratie, eine bessere Vereinbarkeit von Care-Arbeit und Beruf sowie mehr Anerkennung, so die Landfrauen-Vertreterin.
Begegnungsorte müssten zudem gesichert und ausgebaut werden, da sie die Grundvoraussetzung für Engagement seien. „Wer das Ehrenamt stärkt, stärkt das Land“, sagte Diekmann und plädierte für die Einführung von bundesweit möglichem Bildungsurlaub für Verbandsarbeit und ein Anrecht auf Freistellung für Ehrenamtsaufgaben in Leitungsgremien.
Ehrenamtliches Engagement sei kein Randthema, „sondern eine tragende Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Lars Ruschmeyer, Bundesvorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend. Damit das Ehrenamt stark bleibt, braucht es aus seiner Sicht Anerkennung, Zeit, Räume, verlässliche Finanzierung und hauptamtliche Unterstützung. „Und es braucht eine Politik, die ländliche Räume nicht dem Rückzug, der Frustration oder antidemokratischen Kräften überlässt, sondern sie als demokratische Gestaltungsräume ernst nimmt.“ Nur so könnten junge Menschen auch künftig das Gemeinwesen vor Ort mitgestalten - in der Landjugend, im Sportverein, in der Feuerwehr und in vielen anderen Orten gelebter Demokratie.
Susann Seifert, Geschäftsführerin der „Erlebe was geht gGmbH“ in Altenburg (Thüringen), konstatierte eine durchaus vorhandene Engagementbereitschaft. „Die Menschen sind da, die Ideen sind da - doch das Ehrenamt ist auf zu wenigen Schultern verteilt“, befand sie. Das habe auch damit zu tun, dass der Landkreis Altenburger Land der zweitälteste Landkreis in ganz Deutschland sei, mit die niedrigsten Bruttolöhne Deutschlands habe und mit der Abwanderung junger Menschen kämpfe. Gleichzeitig sei die soziale Infrastruktur über die Jahre sehr ausgedünnt worden, wodurch es für viele Menschen an Möglichkeiten fehle, miteinander in Kontakt zu kommen. Zu erleben sei außerdem, dass Ehrenamt vielerorts Aufgaben übernimmt, die früher Teil öffentlicher Infrastruktur gewesen seien. „Das alles zeigt: Ehrenamt im ländlichen Raum steht unter doppeltem Druck“, so Seifert.
Zahlreiche Rahmenbedingungen sorgten noch für zusätzliche Reibung, die Engagement hemmt und letztlich bremst. Sie nannte komplizierte Genehmigungen, zeitraubende Berichtspflichten und ausufernd komplexe Regelwerke. Das alles koste in der Summe viel Zeit und sorge für eine spürbare zusätzliche Belastung. „Auf der Strecke bleiben Energie und Motivation, also genau jene Ressourcen, die im Engagement ohnehin knapp sind“, sagte Seifert.
Die Soziologin Tuuli-Marja Kleiner vom Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen machte deutlich, dass zivilgesellschaftliches Engagement in ländlichen Räumen ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlichen Zusammenhalts sei, seine Wirkungen jedoch weder selbstverständlich noch gleich verteilt seien. Engagement entfalte seine Potenziale nur unter bestimmten sozialen und institutionellen Bedingungen - und bleibe ohne entsprechende Unterstützung in seinen Möglichkeiten begrenzt. Engagement sollte daher nicht als selbstverständlich verfügbare Ressource betrachtet werden, die staatliche Leistungen ersetzen kann. Vielmehr müsse anerkannt werden, dass Engagement selbst auf unterstützende Infrastrukturen, verlässliche Förderstrukturen und institutionelle Einbettung angewiesen ist.
Eine zukunftsorientierte Engagementpolitik erfordert Kleiner zufolge auch eine aktive Auseinandersetzung mit sozialer Ungleichheit. Ziel müsse es sein, Zugänge zu Engagement breiter zu öffnen, exkludierende Strukturen abzubauen und die Beteiligung bislang unterrepräsentierter Gruppen gezielt zu stärken. Die Soziologin plädierte zudem für eine stärkere Förderung der Engagementforschung. Dies sei unerlässlich, um besser zu verstehen, unter welchen Umständen und Bedingungen die Selbstorganisation von Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich soziale, integrierende und demokratische Wirkungen entfaltet - „und wo ihre Grenzen liegen“.
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